Hallo,
mein Mann und ich haben uns getrennt und wohnen 300 km entfernt. Nun wollte ich wissen wer die Fahrkosten für die Umgäge übernehmen muß und auch immer hin und her pendeln muß. Ist nur mein Mann verpflichtet oder muß ich ihn da auch entlasten z.B. das wir uns das teilen oder ich etwas übernehmen muß? Er bekommt Hartz 4 und hat mit seiner Freundin selbst 2 Kinder. Da sie arbeitet und sie es anderes nicht hinbekommen müsste er mit den beiden Kindern immer diese Strecke fahren Freitag abholen und Sonntag zurück. Jetzt verlangt er von mir das ich ein Teil übernehme bzw. ihn entlaste.
Danke
von
kirsten-5+.28.10.1.13.
am 12.02.2013, 20:14
Antwort auf:
Wer muß die Fahrkosten bezahlen.
Hallo,
grds. der Umgangsberechtigte.
Eine Ausnahme kann gelten, wenn Sie mutwillig umgezogen sind
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.02.2013
Antwort auf:
Wer muß die Fahrkosten bezahlen.
Die Kosten des Umgangs trägt der Umgangsberechtigte.
von
Pamo
am 12.02.2013, 22:34
Antwort auf:
Wer muß die Fahrkosten bezahlen.
Nicht ganz: Entscheidend ist auch noch wer die Distanz geschaffen hat!
Grundsätzlich muss der Umgangsberechtigte die Kosten tragen, aber wenn Du so weit weg gezogen bist, kann es sein dass man Dich dazu verpflichtet die Kosten zumindest Anteilig zu übernehmen. Grundsätzlich bedarf es dafür aber - so Du dies nicht tun willst - den Klageweg.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 13.02.2013, 07:04