Hallo Frau Bader,
mein Ex-Mann und ich sind seit 2016 trennt und seit einem Jahr geschieden.
Wir haben Post von der Stadt bekommen Summe x für die Jahre 2013 und 2014 nachzuzahlen. (Elternbeitrag Kindergarten)
Zu diesem Zeitpunkt waren wir noch verheiratet und ich bin nicht arbeiten gegangen. Dh es wurde auch nur sein Gehalt berücksichtigt.
Nun weigert er sich einen Zuschuss zu den jetzigen betreuungkosten zu leisten, da er die Nachzahlung alleine ausgelegt hat. Ist das so rechtens?
Mit freundlichen Grüßen Lolle
von
Lolle12
am 23.09.2018, 04:04
Antwort auf:
Wer muss Nachzahlung des Elternbeitrags übernehmen?
Hallo,
die Nachzahlung hat doch eigentlich mit den jetzigen Betreuungskosten nicht zu tun.
wenn er die Nachzahlung allein ausgelegt hat gut.
An den jetzigen Betreuungskosten muss er sich, wenn es Ihnen das Arbeiten ermöglicht, beteiligen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.09.2018
Antwort auf:
Wer muss Nachzahlung des Elternbeitrags übernehmen?
Unabhängig von der gestellten Frage: Warum denn überhaupt die Nachzahlung? Wenn ihr alles damals korrekt angegeben habt bzw. die EkSt-Erklärung jeweils eingereicht habt, dürfte doch nicht jetzt? ein Nachzahlungsbescheid kommen.
Kita-Kosten zählen als Mehrbedarf zum Unterhalt. D.h. er muss sich gemäß seinen Einkommensverhältnissen (und deinen) an den Beiträgen beteiligen.
Das ist unabhängig von der Nachzahlung zu sehen.
Es müsste also eigentlich umgekehrt eher geklärt werden, ob du dich an den Nachzahlungen hättest beteiligen müssen. Daher meine Frage, wie es zu der Nachzahlung überhaupt gekommen ist.
von
cube
am 23.09.2018, 07:20
Antwort auf:
Wer muss Nachzahlung des Elternbeitrags übernehmen?
Mein ex Mann ist selbständig. In den Jahren hatte er wohl mehr verdient als in der Vorausschau angegeben. Die Bescheide der Nachzahlung kamen immer erst Jahre später. Aber natürlich immer noch in der Frist.
von
Lolle12
am 23.09.2018, 08:19
Antwort auf:
Wer muss Nachzahlung des Elternbeitrags übernehmen?
Puh, schwierig. Ich weiß nicht, ob der eigentliche beitragszeitraum maßgeblich ist für die Verantwortlichkeit der Zahlung oder der, in dem ihr die Bescheide erhalten habt und du bereits auch wieder verdient hast.
Aber Frau Bader wird ja nich fachlich antworten.
Bei uns wäre es aber so: ich verdiene jetzt auch mehr, als vor 2 Jahren. Würden wir jetzt eine Nachzahlung erhalten für die Jahre, in denen ich weniger verdient habe, würden wir dafür dennoch so aufkommen, wie es unsere jetzigen Verdienste erlauben. Ok, wir sind verheiratet - aber ich würde meinen Mann nicht alles alleine zahlen lassen wollen und er wäre vermutlich auch ein bisschen angefressen, wenn ich sagen würde, er soll alleine zahlen, weil das ja frühere Zeiten betrifft.
Ehrlich gesagt, wenn es nicht Unsummen sind, ich nicht in den Ruin gestützt werde, würde ich vermutlich auch mit meinem Ex nicht um Geld streiten wollen, von dem ich zum damaligen Zeitpunkt auch profitiert habe. Ich konnte ja zu Hause bleiben, weil sein Gehalt gereicht hat (so habe ich eure Situation zu KiGa-Zeiten zumindest verstanden).
Aber sowas ist natürlich immer leicht gesagt, wenn man doch nicht selbst betroffen ist ....
von
cube
am 24.09.2018, 07:59