Hallo Frau Bader,
Ich bin in einem unbefristeten Arbeitsvertrag.
Meine Elternzeit endet am 23.6.2013. Einen Krippenplatz hab ich erst ab 1.8.2013 und somit beginnt mein Arbeitsverhältnis auch erst am 1.8.2013.
Wer ist für mich in der Zeit vom 24.6.-31.7. zuständig und von wo bekomm ich jetzt Geld ?
von
Klick
am 15.01.2013, 12:39
Antwort auf:
Wer ist zwischen Elternzeit und Wiedereinstieg für mich zuständig
Hallo,
nein, ihr Arbeitsverhältnis beginnt nach der Elternzeit. Versuchen Sie, dies zu verlängern. Wenn dies nicht möglich ist, müssen Sie versuchen, eine Regelung mit dem Arbeitgeber zu treffen oder Resturlaub und neuen Urlaub zu nehmen. Wenn sie nicht arbeiten, bekommen Sie auch keinen Lohn.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.01.2013
Antwort auf:
Wer ist zwischen Elternzeit und Wiedereinstieg für mich zuständig
Wenn ihr als Familie nicht genug habt, dann könnt ihr ggf. Wohngeld & Kinderzuschlag beantrag oder auch ergänzendes Hartz IV. Wenn Du alleinerziehend bist, dann ist der Vater des Kindes auch Dir zu Unterhalt verpflichtet.
Grundsätzlich jedoch noch dazu: Unbezahlten Urlaub - und etwas anderes ist es bei Dir im Grunde ja nichts - ist das 'Vergnügen' des Einzelnen und kann eben nur der machen der es sich auch leisten kann.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 15.01.2013, 12:59