Frage: Wer ist in der Beweispflicht?

Guten Tag Frau Bader, ich habe aus finanziellen Gründen eine Unfallversicherung zu Ende 01/05 gekündigt. Die Versicherung hat jetzt dennoch die Februar-Rate abgebucht. Auf meine Nachfrage sagt man mir, dass mein Kündigungsschreiben erst am 02.11.04 eingetroffen wäre, habe es am 26.10.04 geschrieben und spät. einen Tag später verschickt.... und demnach die Versicherung erst im Jahr 2006 als gekündigt gilt. Meine Frage dazu: Wer ist in der Beweißpflicht? Muss ich beweisen, dass ich den Brief fristgerecht abgesendet habe? Oder muss die Versicherung den verspäteten Eingang beweisen? Wobei ich anmerken muss, dass auch ein Posteingangsstempel manipulierbar ist, aber das wissen Sie bestimmt am besten. Ich möchte gern, bevor ich zu streiten beginnen, die Rechtslage kennen. Wäre ja schön, wenn Möglichkeit zwei zum Tragen kommt, denn ansonsten muss ich 120.-€ "übrighaben". Vielen Dank, Katrin

Mitglied inaktiv - 18.02.2005, 15:42



Antwort auf: Wer ist in der Beweispflicht?

Hallo, bitte lesen Sie die HInweise-hier geht es nur r-u-b Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.02.2005



Antwort auf: Wer ist in der Beweispflicht?

Hallo mach sowas bitte immer per Einschreiben, die Versicherungen sind bekannt für solche "Dinger" und ohne Nachweis wirst Du zahlen müssen. Las mal, bei einigen Sachen kann man die Beiträge während Arbeitslosigkeit beitragsfrei ruhen lassen. Alles Gute!!

Mitglied inaktiv - 18.02.2005, 16:28