Frage: Wer ist für mich zuständig?

Guten Tag, ich hoffe sie können mir weiterhelfen. Ich weiss langsam nicht mehr woher ich die Kraft nehmen soll....ich bin zum zweiten Mal schwanger. In der ersten Schwangerschaft habe ich aufgrund meiner Nierenerkrankung ein sofortiges Beschäftigungsverbot in der 7. SSW bekommen. Die Schwangerschaft war auch sehr komplikationsreich mit Vorausgegangender Sinus Venen Thrombose und schwerer Präklampsie und Lungenembolie. Die Schwangerschaft endete mit einem Notkaiserschnitt und meine Tochter musste lange auf der Frühchenintensiv bleiben und ich auf der normalen Intensivstation. Nun bin ich in der 12. SSw und müsste am 29.4. wieder an meinen Arbeitsplatz zurückkehren. Ich war letzte Woche bei meiner Ärztin und hab nachgefragt wegen einem erneuten BV. Sie behauptet nun das Frauenärzte das nicht mehr ausstellen dürfen und sagt ich solle es von meinem Arbeitgeber einfordern. Ich war nun bei meinem AG, dieser sagt aber das dies doch Ärztesache sei, er könne ja nicht beurteilen wie der Arbeitsplatz meine Schwangerschaft gefährdet, das sege ich auch ein. Nun sagt meine Frauenärztin das sich mein Arbeitgeber nur drücken will und er solle mir ein BV aufgrund des gefährlichen Arbeitsplatzes geben (Landschaftsgärtnerin) Ich will aber meinen AG nicht mehr damit belästigen, da das Verhältnis eh scho angespannt ist. Ich habe nun bei meiner Krankenkasse angerufen, diese verweisen mich an meinen Hausarzt, dieser könne das BV ohne weiteres ausstellen. Nun war ich heute beim Hausarzt, dieser behauptet er darf das nicht, das darf nur der Frauenarzt oder das Krankenhaus dort wo ich auch wegen Risikoschwangerschaft in Behandlung bin. Jetzt war ich im KH und die haben mich auch wieder weggeschickt und verweisen auf meine Frauenärztin..... Ich kann einfach nicht mehr! Laut Krankenhaus soll ich wegen meiner Risikoschwangerschaft jeglichen Stress vermeiden...aber wie soll das bitte funktionieren wenn ich wie eine Puppe von einem zum anderen geschickt werde! Nebenbei muss ich mich ja auch um meine kleine Tochter kümmern! Entschuldigung das der Text so lange ist, aber meine Odysee zieht sich so lange hin...

von littlestarling82 am 01.04.2014, 13:30



Antwort auf: Wer ist für mich zuständig?

Hallo, wenn das Arbeitsverbot auf der Krankheit beruht, ist eine Krankschreibung der richtige Weg. Wenn es an der Arbeit liegt, das BV. Wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt! Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2014



Antwort auf: Wer ist für mich zuständig?

Dein Arzt hat recht! Er darf Dir kein BV aussprechenw egen deines Berufes, das ist Sache des AG. Will der das nicht, oder meint es nicht zu können, dann wende dich an das Ordnungsamt/Gewerbeamt. Die werden das dann entsprechend prüfen. Dein Arzt dürfte Dir nur ein BV aussprechen, wenn aufgrund gesundheitlicher Probleme Deine Gesundheit oder die das Kindes gefährdet wäre, also zB bei einem schweren Nierenstau oder sonstigem. Ist aber Dein Arbeitsplatz selbst die Gefährdung, dann wie gesagt ist das Sache des AG. Und der MUSS das auch. landschaftsbau bedeutet ja doch einiges an schleppen, frag deinen AG doch mal wie er sich das vorstellt. Udn was du darfst und was nicht, dafür gibt es eine entsprechende Broschüre. Schau mal hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/muschg/gesamt.pdf Deinen FA kann ich wo verstehen. Bedank Dich bei den ganzen Frauen welche das mißbräuchlich betreiben und bei den Ärzten jammern sie bräuchten ein BV weil Arbeit zu stressen, sie zu müde sind, zu schlapp, Schwangerschaft zu anstrengend usw. Dieser Mißbrauch hat dazu geführt, das inzwischen öfters genauer hingeschaut wird - und dann viele Frauen die wirklich ein BV benötigen, dieses nicht mehr bekommen.

Mitglied inaktiv - 01.04.2014, 16:42



Antwort auf: Wer ist für mich zuständig?

Ja ich hab jetzt schon mit einigen geredet und hier unter anderem gelesen das teilweise für Nichtigkeiten ein BV erteilt wird! Das macht mich schon sehr wütend, wenn ich lese das ein BV für die gesamte SS wegen Morgenübelkeit ausgestellt wurde! Und dank denen darf ich jetzt mit Risikoschwangerschaft in die Arbeit gehn. Naja ich werde zum Wohle meines Babys und mir halt aufs Geld verzichten und mich krankschreiben lassen...das hat mir nämlich jeder Arzt gleich bereitwillig für die gesamte Zeit angeboten....obwohl ich das wiederum komisch finde, weil ich bin ja nicht krank, ich bin schwanger ;-)

von littlestarling82 am 01.04.2014, 18:16



Antwort auf: Wer ist für mich zuständig?

Hallo, wende Dich ans Gewerbeaufsichtsamt. Mir gings ähnlich wie Dir. Mein Frauenarzt meinte, er kann mir kein BV ausstellen, da er das Risiko meiner Arbeit nicht kennt, und mein Arbeitgeber wollte, dass mir der Frauenarzt eins gibt. Der Arbeitgeber hat vom Gewerbeaufsichtsamt ein Schreiben bekommen mit Fragen zum Arbeitsplatz bzw. der Risikobeurteilung des Arbeitsplatzes. Dann gings schnell mit dem Beschäftigungsverbot. Viel Glück und weiterhin eine gute Schwangerschaft Luvi

von luvi am 01.04.2014, 23:35



Antwort auf: Wer ist für mich zuständig?

Also ich muss sagen dass ich das ein wenig anders sehe. Grundsätzlich kann ich nicht entscheiden ob bei Dir ein BV ausgesprochen werden müsste, aber der Beruf der Landschaftgärtnerin an sich stellt für mich nun nicht die Indikation eines kompletten BVs. Natürlich darfst Du nicht regelmäßig mehr als 5kg und gelegentlich mehr als 10kg heben. Nach Ablauf des 5. SS-Monats darfst Du auch an einem Arbeitstag nicht mehr als 4h insgesamt stehen. Wenn Dir Dein AG also nun keine Arbeit anbieten kann in der Du das Heben sein lassen kannst, dann muss er ein komplettes BV aussprechen - aber man arbeitet doch nicht alleine, das Heben können während Deiner SS doch andere übernehmen. Wenn der AG Dir ab dem 6. Monat keine Tätigkeit geben kann bei der Du maximal 4h/Tag stehen musst, dann muss er zumindest ein Teil BV (also maximal 4h/Tag Arbeitszeit) aussprechen. Ansonsten sehe ich in der Tätigkeit einer Landschaftsgärtnerin an sich aber keine Gefährdung. Was Deine persönlichen Hintergründe betrifft, also ob aus anderen Gründen ein BV gerechtfertigt bzw. besser gesagt notwendig ist, dass kann dann wirklich nur der Arzt entscheiden und nicht Dein AG. Und bei dem Arzt ist es letztlich egal was für ein Arzt es ist, grundsätzlich kann jeder Arzt ein BV aussprechen wenn er dafür Gründe hat, aber auf diese Gründe kommt es eben an. Und eine chronische Erkrankung an sich ist kein Grund für ein BV sondern wenn dann für eine Krankschreibung (welche in dem Fall NICHT schwangerschaftsbedingt und daher negativ fürs Elterngeld wäre). LG Sabine

Mitglied inaktiv - 02.04.2014, 09:59



Antwort auf: Wer ist für mich zuständig?

Naja genau das ist ja das Problem....alles im einzelnen gesehen stellt kein Problem dar, nur zusammen finde ich wird mir zuviel zugemutet. Wenn ich ne gesunde Schwangere wöre ohne schlimme Vorgeschichte, dann würde ich gerne als Landschaftsgärtnerin weiterarbeiten. Obwohl ich es dann auch unfair finde wenn meine Kollegen alle arbeiten für mich erledigen sollen, da kommt aber noch vieles mehr dazu, nicht nur schweres heben und tragen, manche stellen sich ja Gärtner als süssen Beruf vor, aber das wir die Grünstreifen in der Nähe der Autobahn mähen oder zum Beispiel die Abfalleimer in den Grünanlagen leeren müssen, wo gebrauchte Spritzen drin liegen und Leute hingeschissen haben! Ja sowas gibts. Und wir sind täglich 8 Stunden draussen, ob es regnet ob es schneit ob es 35 Grad hat, ist egal. Wir fahren zu mittag in ne kleine Hütte zum Brotzeit machn da ist eine Toilette für Männer und Frauen! Das heisst ich kann 1 mal in 8 Stunden auf die Toilette. Aber das nur mal nebenbei damit ihr euch mal ein bisschen den Beruf vorstellen könnt ;-) man streichelt nicht den ganzen Tag Gänseblümchen :-)) Nein, mir gehts eher darum, das ich in der ersten SS ein Verbot hatte und leider auch viele Komplikationen! (Hypertonie, Lungenembolie, Schwere Präklampsie und zur Krönung einen Schlaganfall. Der dauerhaft erhöhte Blutdruck hat natürlich meine eh schon kaputten Nieren weiter angegriffen. Und nachdem ich und meine Kleine soviel durchleiden mussten, soll ich diesmal fröhlich zur Arbeit gehn?? Und nein, die Arbeit würde mich nicht ablenken, bei jeder Bewegung hätte ich Angst Und meinem Arbeitgeber will ich nicht sagen was ich alles für Krankheiten habe! Die zweite Schwangerschaft wurde von uns eh sehr sehr lange durchdacht, und uns war auch bewusst das es womöglich diesmal nicht so gut enden kann...aber manche verstehn vielleicht das ich trotzdem einen riesen Kinderwunsch habe. Der Traum war eigentlich von mir und meinem Mann, mal mindestens vier Kinder zu bekommen! Davon musdte ich mich eh schon verabschieden. Aber ich will unbedingt ein Geschwisterchen für unsere Tochter. Im KH hatten sie mir abgeraten jemals wieder schwanger zu werden, die Gefahr sei zu gross. Aber es kann auch gut gehn...ich habe so grosse Hoffnung

von littlestarling82 am 02.04.2014, 10:56



Antwort auf: Wer ist für mich zuständig?

Nun, mir ging es nicht darum Deinen Job zu schönen. Aber all das was Du aufzählst spricht schon eher für ein BV durch einen Arzt und nicht durch Deinen AG. Selbst wenn Du ihm von all dem berichten würdest - und ich kann auch verstehen dass Du das nicht machen willst, würde ich auch nicht tun - dann wäre es dennoch nicht seine Aufgabe ein BV auszusprechen. Ich sehe hier ganz klar den FA in der Pflicht. Warum stellt er sich diesmal quer wenn es letztes Mal gemacht wurde? Das mit der Toilette ist generell nicht ok. Es MUSS eine getrennte für Männlein und Weiblein geben. Und dass jederzeit eine Toilette aufgesucht werden kann ist auch Pflicht. Ab dem 6. Monat müsste Dein AG Dir dann wie bereits erwähnt auch ein Teil-BV ausstellen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 02.04.2014, 12:12



Antwort auf: Wer ist für mich zuständig?

Na die Landschaftsgärtner welche ich kenne machen unter andem auch Pflasterarbeiten, stutzen Bäume (was auch bedeutet auf Leitern zu steigen), müssen schwere Fahrzeuge bedienen usw. ist halt echt davon abhängig, was genau man wirklich macht. Muß man "nur" Rasen mähen und ein paar Blümchen setzen oder mehr. Und ich denke genau das zeigt es schon, warum ein Arzt kein BV aussprechen darf wenn Beruf, sondern eben der AG direkt. Den der alleine weiß was genau du machst. Und wegen Toilette, tja sieht alles schön aus auf den Papier. Ich habe eine zeitlang auf dem Bau gearbeitet, als einzigste Frau. Da gab es auch kein extra Klo für mich, durfte genau auf das Plumpsklo wie die Männer auch. oder mußte es mir halt verkneifen.

Mitglied inaktiv - 02.04.2014, 16:01