Frage: Wer ist für mich zuständig?

Hallo, ich bin in der 15. SSW und habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 30.04.06. Seit Freitag habe ich von meiner Gynäkologin Beschäftigungsverbot, da die Gefahr einer Fehlgeburt besteht. Ich wohne mit dem Kindsvater in eheähnlicher Gemeinschaft. Es ist unser 2. Kind, was im August geboren wird. Meine Fragen: 1. wer ist ab 01.05.06 für michzuständig? 2. habe ich anspruch auf mutterschaftsgeld? 3. wer zahlt in der elternzeit meine krankenkasse? Weder die Krankenkasse noch das Arbeitsamt fühlen sich für mich verantwortlich!!! Gruß Anja

Mitglied inaktiv - 27.02.2006, 11:20



Antwort auf: Wer ist für mich zuständig?

Hallo, 1. Das Arbeitsamt 2. Ja, in Höhe des Arbeitslosengeldes 3. Sie sind nicht in Elternzeit, da Sie keinen Job haben. Da Sie dem ARbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, erhalten Sie von dort auch keine Leistungen. Es bleibt eine eigene Versicherung oder eine Versicherung über Sozialhilfe. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.02.2006



Antwort auf: Wer ist für mich zuständig?

komisch hallo erstmal! ich befinde mich im erziehungsurlaub und bekomme mein geld vom jobcenter (hartz IV)!!! und aufgrund des erziehungsurlaubes stehe ich dem arbeitsmarkt auch nicht zur verfügung!!! gruß ~ evi

Mitglied inaktiv - 27.02.2006, 15:03