Hallo Frau Bader,
Ich möchte kurz den Sachverhalt erneut schildern. Am 15.08.13 ist der Arbeitsvertrag ausgelaufen, am 16.08.13 bin ich in Mutterschutz gegangen. War in dieser Zeit gesetzlich versichert. Die Krankenkasse hat mir mitgeteilt, dass mir kein Mutterschaftsgeld zusteht da ich nicht mehr im Arbeitsverhältnis stehe und somit nicht krankenversichert bin. Mutterschaftsgeld wird von der Krankenkasse nur dann gezahlt wenn ein Arbeitsverhältnis besteht. Das ist bei mir somit nicht der Fall.
Die ARGE kann mich nicht arbeitslos melden, weil kein einziger freier Tag zwischen dem Ende des AV und dem Beginn der Mutterschaft ist. Somit kann ich auch kein Geld von der ARGE erwarten.
Muss ich wirklich auf das Mutterschaftsgeld verzichten?
Muss ich mich freiwillig gesetzlich versichern, was nicht gerade günstig ist?
Herzliche Gruesse
zawi
von
Zawi
am 24.08.2013, 18:56
Antwort auf:
Wer ist fuer mich zuständig im Bezug auf das Mutterschaftsgeld?
s.u.
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.08.2013
Antwort auf:
Wer ist fuer mich zuständig im Bezug auf das Mutterschaftsgeld?
Du musst schleunigst versichert sein, sonst musst Du die Geburt selbst zahlen ! Die Vorsorgeuntersuchungen etc.
Das wird teurer als die Krankenkasse selbst zu zahlen.
Was ist denn mit dem Vater des Kindes ? Wenn ihr verheiratet seid, dann kannst Du kostenfrei in seine Kasse ( Familienversicherung )
Ansonsten H4, aber da wird auch erst der Vater des Kindes um sein Einkommen gebeten, denn der ist nun für Euch zuständig.
Nur wenn er nix hat springt der Staat ein.
von
Sternenschnuppe
am 24.08.2013, 19:07
Antwort auf:
Wer ist fuer mich zuständig im Bezug auf das Mutterschaftsgeld?
Bei der ARGE bin ich nicht sicher. Zumindestens die arbeitslosenmeldung müßten die annehmen. Du bist gesetzlich nicht dazu verpflichtet, bis zur Geburt den Mutterschutz zu nehmen, man darf vor der geburt freiwillig arbeiten. IMO müßte man da also den "Mindesttag" auf jeden Fall nehmen können - ist aber meine private Meinung. Für Hartz4 aber hast du auf jeden Fall die vorraussetzungen. Da ist dann die Frage, eheähnliche Gemeinschaft ja oder nein - wenn nicht verheiratet - wegen der Krankenversicherung. Weil der Vater ist erst ab geburt unterhaltspflichtig, vor der geburt wohl nicht. Ist sein Einkommen aber entsprechend hoch, und wohnt ihr als eheähnliche Gemeinschaft zusammen, müßte er wegen der Hartz4-Grundsätzen für dich aufkommen.
http://www.sozialleistungen.info/sozial-leistungen/mutterschaftsgeld.html
Mitglied inaktiv - 25.08.2013, 09:02