Ich bin in einer Anwaltskanzlei tätig, welche sich aufgrund Streitigkeiten zum 31.12.2009 auflöst. Es sollen dann zwei unabhängige Büros aufgebaut werden. Mir wurde Anfang des Jahres schon das Angebot unterbreitet zu den gleichen Bedingungen in das neue Büro übernommen zu werden. Schriftlich liegt mir jedoch nichts vor. Nun bin ich (glücklicherweise) schwanger geworden. Mein Mutterschutz beginnt spätestens zum 23.12.2009, fällt also noch in die gemeinsame Sozietätszeit. Ich hatte vor auf Stundenbasis nächstes Jahr wieder arbeiten zu gehen. Meine Frage wäre nun, WER ist mein Arbeitgeber? Können beide "neuen Büros" nächstes Jahr aufgrund der Auflösung der Kanzlei eine Übernahme VERWEIGERN, da ja mein Arbeitsvertrag noch auf die alte Kanzlei lautet? Oder ist der Aufbau einer neuen Kanzlei so etwas wie ein Betriebsübergang und es bleiben somit alle Rechten und Pflichten bestehen? Ich wäre Ihnen für eine Antwort sehr dankbar. MfG
Mitglied inaktiv - 01.09.2009, 16:33