Wer hat "Recht" aufs Kind im Todesfalle beider..

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wer hat "Recht" aufs Kind im Todesfalle beider..

.. Elternteile? DAS ist meine Frage! Mich würde einfach interessieren, ob es da eine gesetzlich festgelegte "Rangfolge" gibt - ob beispielsweise die Großeltern mehr "Anrecht" auf das Kind hätten als Geschwister? Wenn ich mir also wünsche, daß (sollten mein Mann und ich beide versterben) meine Kinder von meiner Schwester (die noch nicht verheiratet ist) aufgezogen werden, ist es ratsam, dies irgendwie schriftlich festzulegen? DANKE für die Antwort!!!

Mitglied inaktiv - 10.01.2006, 13:34



Antwort auf: Wer hat "Recht" aufs Kind im Todesfalle beider..

Hallo, Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.01.2006



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