Hallo Frau Bader, ich lebe seit der geburt meiner tochter von deren vater getrennt, bin wieder verheiratet und erwarte nun wieder ein kind. der vater meines ersten kindes und ich haben geteiltes Sorgerecht wenn ich jetzt ins KH muss, darf mein Kind solange bei meinem Mann bleiben, obwohl dieser ja kein Sorgerecht hat, aber mein Kind hat ja den Lebensmittelpunkt bei uns (wir wohnen natürlich in gemeinsamem Haushalt) und, falls das nicht geht, darf ich sie meiner Mutter für die Zeit übergeben oder muss ich sie ihrem Vater geben? sie ist 2 jahre alt, falls das relevant ist.
von
aline.w.
am 20.03.2016, 22:00
Antwort auf:
Wer darf mein Kind betreuen?
Hallo,
das ist vòllig unproblematsich. Sie haben das ABR
Liebe Grùsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.03.2016
Antwort auf:
Wer darf mein Kind betreuen?
Ja, du darfst sie von all den genannten Personen betreuen lassen.
von
Pamo
am 20.03.2016, 23:15
Antwort auf:
Wer darf mein Kind betreuen?
Darfst Du, Deine Zeit Deine Entscheidungen.
So ein externer Vater ist allerdings auch praktisch, wenn man gut auskommt.
Kind zu Papa und Du und Mann ins Familienzimmer und Baby genießen :-)
Wie gesagt, je nach Verhältnis, aber bedenke auch immer was Du Dir wünschen würdest, wenn das Kind bei ihm leben würde und er ins KH müsste.
Würdest Du es zu Dir nehmen oder von der Stiefmutter betreuen lassen ?
Solange Du in seine Umgangszeiten nicht reingrätschst ist es alles Deine Entscheidung.
von
Sternenschnuppe
am 21.03.2016, 08:12