Wer darf enscheiden über Therapie bei meinem Sohn

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wer darf enscheiden über Therapie bei meinem Sohn

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin mir nicht sicher ob die Frage in Ihre Zuständigkeit fällt, aber vielleicht können Sie mir ja trotzdem helfen. Nach einer Untersuchung im Kindergarten vom Gesundheitsamt wurde mir von der Ärztin ein Schreiben ausgestellt, ich solle mich im Spz vorstellen und anschließend bei Ihr eine Frühförderung für meinen Sohn antreten. Ich bin anderer Ansicht und möchte mein Kind nicht therapieren lassen weil ich als Mutter nicht der Ansicht bin das er zum jetzigen Zeitpunkt eine Therapie( Ergo/physio braucht). Die eigentliche Frage ist nun, darf ich mich als Mutter gegen diesen Therapiewahnsinn wehren oder bin ich verpflichtet das mitzumachen? Drohen mir irgentwelche Konsequenzen wenn ich das Therapieren ablehne? Ich möchte nur das mein Kind ein Kind sein darf und nicht schon mit 3 Jahren wegen nichts therapiert werden soll. Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank für Ihre Hilfe Happyfamiliy

Mitglied inaktiv - 07.03.2010, 21:34



Antwort auf: Wer darf enscheiden über Therapie bei meinem Sohn

Hallo, das kommt auf die genaue Diagnose und den Grad an. Grundsätzlich dürfen Sie als Mutter frei entscheiden - aber wenn das Kindswohl gefährdet ist, kann im schlimmsten Wohl das Sorgerecht auf das Jugendamt übertragen werden. Ich vertrete Ihre Ansicht im übrigen gar nicht. Hoffentlich bereuen Sie es später nicht. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.03.2010