Hallo, ich habe eine alleinerziehende Kollegin mit einem Kind. Nun möchte sie, dass wenn ihr(der Mutter) etwas zustösst, dass Kind bei ihrer Grossmutter(Mutter der leiblichen Mutter des Kindes) leben kann, also dass die Grossmutter das Sorgerecht hat. Ziemlich sicher wollen dies aber die "Schwiegereltern" auch. Kann nun die Mutter auf einem Brief festhalten, wem sie das Sorgerecht geben möchte? Muss sie das vom Notar beglaubigen lassen, oder reicht eine Unterschrift? Ist es in der Schweiz gleich wie in Deutschland? Vielen Dank für die Antworten.
von Seppli16 am 30.12.2013, 12:49