Hallo, bei uns werden Teile des Betriebes geschlossen und mehrere Leute entlassen, 3 Monate nach der Kündigung ( die Kündigungsfrist läuft noch 2 Monate) erfahre ich nun, dass ich im 4!!! Monat schwanger bin - also schon zum Zeitpunkt der Kündigung war - falls diese nicht zurükgenommen wird- hilft mir ein Beschäftigungsverbot nach der Kündigungsfrist weiter? oder muss ich mich krank schreiben lassen - denn ich bin alleinerziehend und arbeitslosengeld zählt nicht als Einkommen bein Elterngeld. Muss mich der Betrieb an einer anderen Stelle beschäftigen - es werden Mitarbeiter gebraucht auch da-wo ich eingesetzt werden könnte. Welche Möglichkeiten habe ich??? Vielen DANK!!!
von
lera123
am 09.05.2013, 08:54
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Wer Zahlt?
Hallo,
bitte gehen Sie so schnell wie möglich zum Gewerbeaufsichtsamt und teilen Sie Ihrem Arbeitgeber von der Schwangerschaft mit und von der Tatsache, dass es bis jetzt nicht wussten.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.05.2013
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Wer Zahlt?
Wenn Du nachweisen kannst, dass Du jetzt erst davon erfahren hast, dann muss sie zurückgenommen werden.
Und dann kannst Du ganz normal arbeiten, da wo Leute gebraucht werden.
von
Sternenschnuppe
am 09.05.2013, 10:07
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Wer Zahlt?
Wenn Sie, weil Sie nichts von Ihrer SS wussten, die 2 Wochenfrist versäumt haben müssen Sie unverzüglich nach Bekanntwerden die SS dem AG anzeigen. Zeigen Sie die SS an und lassen Sie sich schnellstmöglich ein Attest Ihres Arztes geben, der den Zeitpunkt bestätigt.
von
Lina_100
am 09.05.2013, 18:10
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Wer Zahlt?
schon gar nicht im betreff!!!
Mitglied inaktiv - 09.05.2013, 20:07
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Wer Zahlt?
Find ich in einem "Forum rund ums Baby" nicht so schlimm.
Bemerkenswerter find ich den Betreff:
du vergaßt das gemeinsame kind
.....
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 09.05.2013, 20:38
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Wer Zahlt?
Bei allem Verständnis und eigenem Geschichtsbewusstsein, man kann auch übertreiben und so die eigene gute Absicht lächerlich machen. Derartig panische Reaktionen werden ewig Gestrige eher stolz machen. Sollten wir auch das in gewissen Zeiten überstrapazierte Wort "Mutter" vermeiden?
von
Lina_100
am 09.05.2013, 21:46
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Wer Zahlt?
könntest du trotzdem respektieren, daß ich mich unangenehm berührt fühle? auch wenn du das lächerlich und panisch findest?
Mitglied inaktiv - 10.05.2013, 08:55
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Wer Zahlt?
sum sum, ICH finde es aber unpassend und überall schlimm, zumal auch noch groß geschrieben.
was findest du an meinem betreff bemerkenswert?
http://konjugator.reverso.net/konjugation-deutsch-verb-vergessen.html
Mitglied inaktiv - 10.05.2013, 09:00
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Wer Zahlt?
Mir wird schlecht, wenn ich in drei Zeilen 4x SS lese. Ich hielts zuerst für gnadenlosen Sarkasmus. Dann auch noch: Achtung, die SS sofort anzeigen.
Den Begriff Mutter gabs schon vor den Nazis (nicht so SS). Wenn ich nicht irre. Aber wenn wir schon dabei sind: Und grade den Begriff haben sie pervertiert. Die Mutter war in ihrer Ideologie eine Gebärmaschine, die wehrertüchtungsfähige Kinderlein und Futter für ihre Kriegszüge auf die Welt zu bringen hatte. Meine Großmutter kriegte dafür, nach dem 6. Kind, das Mutterkreuz. Die SS hat mit ihren Todesschwadronen im Krieg Kinder und Mütter niedergemetzelt. Deshalb hat SS u.a. auch NICHTS, aber auch GAR NICHTS grade in einem Mütterforum zu suchen. Punkt. Hier diskutiere ich nicht, sondern teile einfach nur eine harte Rüge aus.
von
Nikas
am 10.05.2013, 12:12
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Wer Zahlt?
Natürlich respektiere ich das, es tut mir auch leid, wenn Sie sich unangenehm berührt fühlen.
Ich fände es auch schön, nicht von völlig unbekannten Personen geduzt zu werden.
Vorliegend bestand meine Absicht lediglich darin, die Fragestellerin bereits im Betreff auf den notwendigen sofortigen Handlungsbedarf hinzuweisen. Wichtiger als Befindlichkeiten dürfte der Arbeitsplatz der schwangeren Fragestellerin sein.
von
Lina_100
am 10.05.2013, 13:12
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Wer Zahlt?
hauptsache, man kommt weiterhin ohne solche abkürzungen hier aus. der arbeitsplatz kann auch so gesichert werden.
damit wäre meiner befindlichkeit genüge getan.
ob siezend oder duzend ist mir wurscht.
Mitglied inaktiv - 10.05.2013, 13:41
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Wer Zahlt?
Hallo,
bitte gehen Sie so schnell wie möglich zum Gewerbeaufsichtsamt und teilen Sie Ihrem Arbeitgeber von der Schwangerschaft mit und von der Tatsache, dass es bis jetzt nicht wussten.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.05.2013