Wenn keine Verlängerung, dann Kündigung?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wenn keine Verlängerung, dann Kündigung?

Liebe Frau Bader, Ich bin derzeit noch in Elternzeit, die ich 1 Jahr lang beantragt habe. Mit meinem AG habe ich ausgemacht ab 1.11.17 wieder arbeiten zu kommen. Nun ist es so, dass mein Freund und der Vater des Kindes 2016 abgeschoben wurde und ich nun nicht mehr länger alleine mit Kind in DE bleiben möchte. Ab 2/18 ist die Einreisesperre vorbei. Dann würden wir gemeinsam nach DE wenn alles klappt. Sollte mein AG meine Bitte die Elternzeit zu verlängern ablehnen, kann ich dann ganz normal kündigen, wenn ich diesen Monat noch ein Gespräch suche? LG und vielen Dank.

von MrsPebbels am 14.07.2017, 14:57



Antwort auf: Wenn keine Verlängerung, dann Kündigung?

Hallo, da Sie weniger als 2 Jahre benatragt haben gibt es keinen Anspruch auf Verlängerung Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.07.2017



Antwort auf: Wenn keine Verlängerung, dann Kündigung?

Hallo, Was anderes: Kann der Vater des Kindes nicht jetzt schon die Familienzusammenführung beantragen. Das Recht des Kindes auf Zusammenleben mit dem Vater ist ja in der Regel sehr gewichtig. Habt ihr euch da schon erkundigt? Luvi

von luvi am 14.07.2017, 15:15



Antwort auf: Wenn keine Verlängerung, dann Kündigung?

Danke für deine Idee. Wir haben einen Anwalt genommen und er sagte das es an der Sperre an sich nichts ändern würde.. LG

von MrsPebbels am 15.07.2017, 21:59



Antwort auf: Wenn keine Verlängerung, dann Kündigung?

Hallo, Es gibt ein gutes Forum für ausländerrechtliche Themen. info4alien.de Lies dich da Mal rein. Ich hab bis jetzt immer sehr kompetente Antworten bekommen. Es antworten u.a. auch Mitarbeiter von Botschaft, Ausländerbehörde, Flüchtlingshilfe. Viel Glück Luvi

von luvi am 16.07.2017, 21:41



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