Frage: wenn die Kinder krank sind

Wir habe vier Kinder. Wieviel Tage stehen mir und meinem Mann zur Pflege der Kinder zu, wenn sie krank sind? Vielen Dank. MfG Kathi

Mitglied inaktiv - 23.04.2010, 21:08



Antwort auf: wenn die Kinder krank sind

Hallo, der § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V regelt diese Rechtsansprüche eindeutig. Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr (vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html) . Diese Freistellung ist bei Verheirateten/ Zusammenlebenden der Mutter und dem Vater zu gewähren, d. h., jeder hat Anspruch auf zehn Arbeitstage je eigenes Kind. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl. Eine Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen ist dabei nicht vorgesehen, sonst würde einer der Arbeitgeber ja benachteiligt werden. Allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muss ärztlich bestätigt werden, dass das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen und pflegen kann und schließlich, das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, es sei denn, dass durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung gewährt wird. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sind beide Ehepartner privat versichert, so besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V. Ist ein Ehepartner privat und der andere Ehepartner gesetzlich versichert, so ist entscheidend bei welchem Ehepartner die Kinder mitversichert sind. Für den Fall, dass die Kinder dem Ehepartner zugeordnet sind, der privat versichert ist, so fallen die Kinder nicht unter den Geltungsbereich des SGB, da dessen Bestimmungen nur für gesetzlich Versicherte bindend gelten. Dies gilt unabhängig davon, ob der andere Ehepartner noch gesetzlich versichert ist. Eine Familienversicherung Ihrer Kinder liegt hier nicht vor. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.04.2010



Antwort auf: wenn die Kinder krank sind

Hey Online habe ich das gefunden : Jeder Elternteil darf für die Betreuung ihres kranken Kindes zehn Arbeitstage im Jahr frei nehmen - so ist der gesetzliche Anspruch definiert. Alleinerziehende haben Anspruch auf die Gesamtzahl, das heißt 20 Tage. Bei zwei Kindern verdoppelt sich die Anzahl der Krankheitstage. Bei mehr als zwei Kindern gibt es dann allerdings eine Obergrenze: Diese liegt bei 25 Tagen pro Elternteil und 50 Tagen bei Alleinerziehenden.

Mitglied inaktiv - 23.04.2010, 21:14



Antwort auf: wenn die Kinder krank sind

Wie bereits oben gesagt, 25 pro Elternteil, wenn ihr beide gesetzlich versichert seid und die Kinder nicht älter als 12 sind. V. G.

Mitglied inaktiv - 24.04.2010, 14:03



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