Weniger Lohn nach Ende Elternzeit, da andere Tätigkeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Weniger Lohn nach Ende Elternzeit, da andere Tätigkeit

Hallo Frau Bader, ich bin bei einem mittelständischen Unternehmen angestellt und fange nach 3-jähriger Elternzeit demnächst wieder zum Arbeiten an (TZ mit 20 h/wo). In meiner alten Abteilung ist keine Stelle frei. Deswegen werde ich als Teamassistentin in einem anderen Bereich eingesetzt. Diese Tätigkeit ist nicht mehr "so anspruchsvoll" wie die zuvor und entspricht auch nicht meiner Ausbildung (Studium). Ich nehme diese Tätigkeit gerne an. Jedoch soll mir das Gehalt um zwei Tarifstufen gekürzt werden. Ist das rechtmäßig ? Vielen Dank. Steffi V.

von Steffi Vogel am 19.05.2013, 22:28



Antwort auf: Weniger Lohn nach Ende Elternzeit, da andere Tätigkeit

Hallo, nein, man muss Ihnen den gleichen o einen vergleichbaren Arbeitsplatz anbieten. gehlatskürzugen sind nicht zulässig Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.05.2013



Antwort auf: Weniger Lohn nach Ende Elternzeit, da andere Tätigkeit

Nein! Man muss Dir eine gleichwertige Stelle anbieten (eigentlich muss DEINE Stelle freigehalten werden). Sollte der AG Dich anderweitig einsetzen dürfen Dir daraus KEINE Nachteile entstehen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 20.05.2013, 20:27



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