Sehr geehrte Frau Bader.
Ist es richtig, dass man aufgrund der minimalen Aufwandsentschädigung als Ratsmitglied in einer kleinen Gemeinde, dass das Formular für den Elterngeldantrag "Erklärung für Selbstständige" benutzt werden muss? Auch wenn hauptberuflich im angestellten Verhältnis ist? Und es richtig, dass der Bemessungszeitraum zur Berechnung des Elterngeldes dann anders ist?
Kann man auf Grund von ehrenamtlichen Tätigkeiten so sehr benachteiligt werden?
Diese Situation macht in unseren Fall ca. 500 aus.
Freundliche Grüße
von
gronski
am 13.04.2017, 00:11
Antwort auf:
Weniger Elterngeld durch Aufwandsentschädigung?
Hallo,
http://www.ehrenamt-deutschland.org/verguetung-aufwandsentschaedigung/elterngeld.html
Liebe Grùsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.04.2017
Antwort auf:
Weniger Elterngeld durch Aufwandsentschädigung?
Hallo Frau Bader,
der Link beschreibt leider nur, ob Aufwandentschädigungen zur Berechnung des Elterngeldes und während des Bezugs angerechnet werden.
Leider wird dort nicht beschrieben, ob man wie ein Selbstständiger bei der Berechnung des Elterngeldes behandelt werden darf. So wird nicht das Gehalt der letzten 10-12 Monate zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen, sondern das Witschaftjahr vor der Geburt des Kindes.
Gruß
von
gronski
am 14.04.2017, 21:43