Guten Tag, Frau Bader, am 19.Juli entdet meine Schutzfrist und ich habe danach drei Jahre Elternzeit beantragt. Mit gleichem Schreiben habe ich meinem AG mitgeteilt, daß ich gern eine geringe Anzahl von Stunden nach der Schutzfrist arbeiten möchte. Dies war mit meinem direkten Vorgesetzten abgestimmt. Nun möchte jedoch die Personalabteilung die Gelegenheit nutzen und mir für diese Arbeitszeit wesentlich weniger bezahlen als anteilig auf mein Gehalt bezogen. Inwieweit ist dies zulässig ? Wird während des EZ ein völlig neuer Arbeitsvertrag mit allen Konsequenzen geschlossen und der alte tritt erst wieder nach Ende des EZ in Kraft (ich bin AT-Angestellte)? Muß ich darauf eingehen oder muß der AG mir bei Ablehnung durch mich trotzdem die Zustimmung geben, für einen anderen AG tätig zu werden ? Leider habe ich bis jetzt zur Ausgestaltung von Arbeitsverträgen während des EZ nichts im Netz gefunden. Gruß Antonie
Mitglied inaktiv - 27.06.2001, 10:41