Weniger Arbeitsentgelt bei Teilzeit im EZ ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Weniger Arbeitsentgelt bei Teilzeit im EZ ?

Guten Tag, Frau Bader, am 19.Juli entdet meine Schutzfrist und ich habe danach drei Jahre Elternzeit beantragt. Mit gleichem Schreiben habe ich meinem AG mitgeteilt, daß ich gern eine geringe Anzahl von Stunden nach der Schutzfrist arbeiten möchte. Dies war mit meinem direkten Vorgesetzten abgestimmt. Nun möchte jedoch die Personalabteilung die Gelegenheit nutzen und mir für diese Arbeitszeit wesentlich weniger bezahlen als anteilig auf mein Gehalt bezogen. Inwieweit ist dies zulässig ? Wird während des EZ ein völlig neuer Arbeitsvertrag mit allen Konsequenzen geschlossen und der alte tritt erst wieder nach Ende des EZ in Kraft (ich bin AT-Angestellte)? Muß ich darauf eingehen oder muß der AG mir bei Ablehnung durch mich trotzdem die Zustimmung geben, für einen anderen AG tätig zu werden ? Leider habe ich bis jetzt zur Ausgestaltung von Arbeitsverträgen während des EZ nichts im Netz gefunden. Gruß Antonie

Mitglied inaktiv - 27.06.2001, 10:41



Antwort auf: Weniger Arbeitsentgelt bei Teilzeit im EZ ?

Liebe ANtonie, nein, darf er nicht. Dies betrifft zunächst die Frage, ob das neue Gesetz zur Teilzeitarbeit auch im EU gilt. Das ist zu bejahen. Es können Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, die sich z.Z. in Elternzeit (ehem. Erziehungsurlaub) befinden, ebenfalls einen Antrag auf Teilzeit spätestens drei Monate vor dem Wunschtermin stellen, wenn ihr Arbeitsverhältnis bereits mindestens sechs Monate besteht. Dabei zählt die Elternzeit mit, weil das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit fortbesteht. Das Gesetz sieht vor, das man finanziell in der Teilzeit nicht schlechter behandelt werden darf. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.06.2001



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