Wem steht das Kindergeld bei volljährigen Kindern zu?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wem steht das Kindergeld bei volljährigen Kindern zu?

Hallo, meine Große (20J.)macht ihre Ausbildung in einer anderen Stadt, hat dort ihre Wohnung (Nebenwohnung) und ist bei ihrem Vater als Hauptwohnsitz gemeldet(ist das gemeinsame Haus von mir und ihm,ich lebe seit 2 Monaten von ihm getrennt). Wem steht das Kindergeld zu, uns ihren Eltern oder ihr,da sie ja für ihren Lebensunterhalt selbst sorgen muß.Was meine Meinung ist. Da mein Mann noch kein Unterhalt für unseren Sohn 4J. gezahlt hat,trotz Aufforderung vom Jugendamt, lass ich mir das Kindergeld von beiden Kindern auf meinem Konto überweisen. Hab von der Kindergeldkasse immer noch kein OK.Von irgendwas muß ich ja leben...Meine Große ist damit einverstanden. Aber mein Ex ist anderer Meinung, er will auch was davon, obwohl er Arbeitslosengeld gekommt. Ich wünsche Ihnen noch einen guten Rutsch ins neue Jahr

Mitglied inaktiv - 31.12.2003, 14:22



Antwort auf: Wem steht das Kindergeld bei volljährigen Kindern zu?

Hallo, www.arbeitsamt.de:Wenn der Berechtigte seinem Kind – trotz bestehender Verpflichtung (Unterhaltstitel o.ä.) – nachhaltig keinen Unterhalt leistet bzw. nur unregelmäßig, kann die Familienkasse das auf dieses Kind entfallende Kindergeld auf Verlangen an das (volljährige) Kind selbst oder an diejenige Person oder Behörde auszahlen (abzweigen), die dem Kind tatsächlich Unterhalt laufend gewährt. Das Kindergeld kann auch dann abgezweigt werden, wenn der Berechtigte seiner Unterhaltspflicht mit einem geringeren Betrag als dem anteiligen Kindergeld nachkommt. Eine Abzweigung ist außerdem möglich, wenn wegen fehlender Leistungsfähigkeit dem Kind kein Unterhalt gezahlt werden kann. Der Berechtigte erhält vor der Abzweigung seines Kindergeldes Gelegenheit, sich zu dem Auszahlungsantrag zu äußern. Abgezweigt wird der auf das Kind entfallende Betrag, der sich bei gleichmäßiger Verteilung des monatlichen Gesamtanspruchs auf alle Kinder ergibt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.01.2004



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