hallo frau bader.sie haben mir ja meine frage schon beantwortet "schwanger und im nov wieder arbeiten" aber was bekomme ich für geld?ich bin ja wieder schwanger und mein chef hat keine andere arbeit(immer infektionsgefahr bei uns).hatte ich ja beim ersten kind auch.nun ist die elternzeit dann vorbei, bin wieder schwanger und ich habe dann gleich wieder ein beschäftigungsverbot.bekomme ich meine gehalt ´wie bei dem ersten beschäftigunsverbot also vor der elternzeit obwohl ich jetzt nach der elternzeit nicht arbeiten darf? muß man zwischen der ersten elternzeit und dem zweiten beschäftigungverbot gearbeitet haben um wieder den vollen lohn zubekommen? vielen dank
Mitglied inaktiv - 12.10.2008, 20:41