Hallo, Ich habe eine Frage zur Berechnung des Arbeitgeberzuschusses Mutteschaftsgeld. Zur Situation: - Geburt erstes Kind Mai 2012 - jetzt wieder schwanger - Beginn Mutterschutz 01.11.2014 - Elternzeit erstes Kind - Mai 2012- Oktober 2014 - Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit vom 01.11.2013 bis Oktober 2014 - meine Steuerklassen - vor der ersten Schutzfrist =3; während Elternzeit =5; ab Beginn Teilzeitbeschäftigung =3; mit Beginn zweiter Schutzfrist zum 01.11.2014 =5(auf Anraten des Steuerberaters). Jetzt habe ich die erste Abrechnung mit der Berechnung des Mutterschaftsgeldzuschusses von meinem Arbeitgeber erhalten. Korrekt legt er das Vollzeiteinkommen von vor der ersten Schutzfrist zugrunde. Da dies tariflich erhöht wurde bildet er ein fiktives Bruttoeinkommen. Problem:zur Berechnung des fiktiven Nettoeinkommens legt er jetzt die Steuerklasse ab Beginn der Zuschusszahlung (ab 01.11.2014=Steuerklasse 5) zu Grunde zu nicht die relevante Steuerklasse vom Bemessungszeitraum (Steuerklasse 3). Ist dies so korrekt? Wo kann ich dies rechtlich nachlesen? Hat die Änderung der Steuerklasse zum 01.11.2014 auch Auswirkungen auf die Höhe des Elterngeldes? vorab vielen Dank für Ihre Antwot Mit freundlichen Grüßen Kathleend
von KathleenD am 26.11.2014, 11:34