Welches Steuermerkmal ist relevant?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Welches Steuermerkmal ist relevant?

Hallo, Ich habe eine Frage zur Berechnung des Arbeitgeberzuschusses Mutteschaftsgeld. Zur Situation: - Geburt erstes Kind Mai 2012 - jetzt wieder schwanger - Beginn Mutterschutz 01.11.2014 - Elternzeit erstes Kind - Mai 2012- Oktober 2014 - Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit vom 01.11.2013 bis Oktober 2014 - meine Steuerklassen - vor der ersten Schutzfrist =3; während Elternzeit =5; ab Beginn Teilzeitbeschäftigung =3; mit Beginn zweiter Schutzfrist zum 01.11.2014 =5(auf Anraten des Steuerberaters). Jetzt habe ich die erste Abrechnung mit der Berechnung des Mutterschaftsgeldzuschusses von meinem Arbeitgeber erhalten. Korrekt legt er das Vollzeiteinkommen von vor der ersten Schutzfrist zugrunde. Da dies tariflich erhöht wurde bildet er ein fiktives Bruttoeinkommen. Problem:zur Berechnung des fiktiven Nettoeinkommens legt er jetzt die Steuerklasse ab Beginn der Zuschusszahlung (ab 01.11.2014=Steuerklasse 5) zu Grunde zu nicht die relevante Steuerklasse vom Bemessungszeitraum (Steuerklasse 3). Ist dies so korrekt? Wo kann ich dies rechtlich nachlesen? Hat die Änderung der Steuerklasse zum 01.11.2014 auch Auswirkungen auf die Höhe des Elterngeldes? vorab vielen Dank für Ihre Antwot Mit freundlichen Grüßen Kathleend

von KathleenD am 26.11.2014, 11:34



Antwort auf: Welches Steuermerkmal ist relevant?

Hallo, bitte die Hinweise lesen und allgemeiner fragen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.12.2014



Antwort auf: Welches Steuermerkmal ist relevant?

Wenn du darauf eine Antwort gefunden hast, schreib sie mir bitte, ich suche schon ne ganze Weile danach... Gruß Sabine

von SumSum076 am 26.11.2014, 14:32