Hallo,
ich bin gerade in der 32. Woche schwanger und am 25.09 beginnt mein Mutterschutz. Außerdem befinde ich mich in einem befristeten Arbeitsvertrag, der am 01.03.2019 ausläuft und voraussichtlich auch nicht verlängert wird.
Bekomme ich ab Beginn meines Mutterschutzes weiterhin vom Arbeitgeber/Krankenkasse meinen Lohn oder muss ich zusätzlich beantragen?
liebe Grüße
Annika
von
novembermausi
am 10.09.2018, 13:10
Antwort auf:
Welches Geld steht mir zu?
Hallo,
der Vertrag läuft ganz normal aus - aber ja erst lange nach dem Mutterschutz. EG bekommen Sie weiter. Wenn Sie sich nicht familienversichern können, würde ich EG Plus wählen, dann sind Sie länger beitragsfrei weiter versichert.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.09.2018
Antwort auf:
Welches Geld steht mir zu?
Dein Vertrag läuft doch bis 1.3. Bis dahin erhältst du alles ganz normal, auch elterngeld u bist Elternzeit. Ab Vertragsende bist du jedoch nicht mehr in Elternzeit, sondern Hausfrau mit Elterngeldbezug. Endet dein EG und Du bzw ihr könnt euch nicht weiter finanzieren, kannst du dich arbeitslos bzw arbeitssuchend melden und ALG beziehen. Dafür musst du dem . Arbeitsmarkt aber auch zur Verfügung stehen, also eine Betreuung für dein Kind haben.
Sinnvoll wäre also, sich dann während der EZ so zu bewerben, dass du im Abschluss an das EG einen neuen Job hast.
von
cube
am 10.09.2018, 14:12