Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage bezüglich des Beschäftigungsverbotes. Unzwar geht es um folgendes. Ich habe eine neue Stelle und war zum Zeitpunkt meines Eintritts schon schwanger. Mein Arbeitgeber wusste bescheid und das war trotz Schwangerschaft kein Problem. Jetz hat meine FA mir aus verschiedenen medizinischen Gründen ein Bv ausgestellt. Da ich nur einen Monat bei meinem neuen AG gearbeitet habe würde ich jetzt gerne wissen wie sich die Entgeltfortzahlung gestaltet. Bekomme ich mein durchschnittliches Gehalt vom letzten Monat den ich gearbeitet habe oder mein volles Gehalt. Denn das macht einen großen Unterschied da ich ja nur 4 Wochen gearbeitet habe. Außerdem hatte ich es so verstanden dass das Gehalt welches ich in einem BV beziehe zur Berechnung des Elterngeldes ebenfalls einbezogen wird. Was mit normalem Gehalt ja auch kein Problem wäre aber mit durchschnittsgehalt würde das ja wesentlich geringer ausfallen oder? Oder habe ich etwas falsch verstanden bei dem ganzen Thema? Jeder erzählte mir irgendwie was anderes deswegen blicke ich momentan nicht mehr durch ... Lieben Gruß und danke im Voraus
Mitglied inaktiv - 03.06.2016, 11:25