Hallo! Wenn meine Frau seit Juni 2012 in Elternzeit (für unsere Tochter) ist und momentan in ihrer Elternzeit Teilzeit arbeitet - welches Einkommen wird dann einer Elterngeldberechnung zugrunde gelegt, wenn im Mai 2015 (meine Frau ist dann immer noch in Elternzeit) das nächste Kind geboren wird??? Zählen die 12 Monate Teilzeiteinkommen vor der Geburt? Also der Zeitraum Mai 2014 - Mai 2015? Oder zählt das (vorige / alte) Einkommen vor Geburt unserer Tochter, also der Verdienst vor Juni 2012?
von Schneebacke am 09.12.2014, 10:26