Ich bin Studentin und muss vor der Entbindung mein Studium fertig bekommen, weil sonst keinerlei finazielle Unterstützung durch den Staat mgl. ist. Nebenher arbeite ich seit Mai 2011 in einem Institut. Regelmäßig unterschreibe Zusatzvereinarungen über die Laufzeit meines Vertrages. Am 25.3.13 habe ich die 6. Zusatzvereinbarung unterschrieben. Vertrag wird verlängert vom 1.5.-31.8.13. Was gilt rechtlich? Bin ich seit 2011 Arbeitnehmer oder dann ab 1.5.? Wegen schnellsmgl. Beendigung meines Studiums vor der Entbindung (Ende September) überlege ich mich krank schreiben zu lassen, um so mehr Zeit fürs Studium zu haben, aber trotzdem eine Lohnfortzahlung. Was wäre nun die beste Lösung? Welchen Einfluss hätte das auf mögliche Elterngeldansprüche? Wann muss ich mich arbeitslos melden? 3 Monate vor Vertragsende und voraussichtlichem Studienabschluss?
von Racker2013 am 02.04.2013, 17:09