Hallo Frau Bader, ich bin gewerblich als Grafikerin tätig. Mein Mann ist angestellt. Nun habe ich im April 2018 unser erstes Kind geboren und erhalte Elterngeld. Hierfür wurden meine Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit im 2017 zur Berechnung hergenommen. Als Einnahmen für die folgenden Elterngeld-Zeiträume habe ich 0,- Euro angegeben: Mai, Juli bis Dezember 2018 Basiselterngeld Februar bis Dezember 2019 Elterngeld Plus (Januar 2019 kein Elterngeldbezug, da ich in dem Monat mit Einnahmen rechne, s. u.) Zu meiner Frage: Welches Einkommen wird berücksichtigt, wenn ich hypothetisch zum Ende des Eltergeldbezugszeitraums für das erste Kind ein zweites Kind gebäre? Z. B. Ende November 2019) a.) Bei kleineren Einnahmen innerhalb des Elterngeld Plus Zeitraums (ca. 400,- monatlich) b.) Bei keinen Einnahmen im Elterngeld Plus Zeitraum, aber einer fiktiven Summe von 4.000 im Januar 2019 Vielen Lieben Dank im Voraus!
von Anna8741 am 27.09.2018, 16:40