Hallo,
ich arbeite an 5 Tagen die Woche (Montag bis Freitag) jeweils 5 Stunden.
Mein Arbeitgeber hat mir einen Urlaubsanspruch von 20 Tagen ausgerechnet.
Gilt diese Verkürzung des Mindesturlaubs von 24 Tagen auch bei Arbeitnehmern die an 5 Wochentagen arbeiten und nicht nur an z.B. 3 Tagen?
Mama+2
von
Mama+2
am 14.05.2013, 13:33
Antwort auf:
Welcher Urlaubsanspruch?
Hallo,
was steht denn im Arbeitsvertrag? Wenn da nichts steht, hat der Arbeitgeber Recht, denn 20 Tage sind der Mindesturlaub.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.05.2013
Antwort auf:
Welcher Urlaubsanspruch?
20 Tage bzw besser gesagt 4 Wochen bei 5-Tage-Arbeitswoche ist as gesetzliche Minimum.
24 Tage gilt bei 6-Tage-Woche.
Bei 3 Tage-Woche wären es entsprechend ein urlaubsanspruch von 3x4=12 Urlaubstage.
Da hier RUB (Rund ums Baby) ist, wird Fr. bader wahrscheinlich nicht antworten.
Mitglied inaktiv - 14.05.2013, 15:18