Welcher Staat ist für die Krankenversicherung von Grenzgängern zuständig?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Welcher Staat ist für die Krankenversicherung von Grenzgängern zuständig?

Hallo, Ich bin Grenzgängerin (Wohnort in Deutschland, Arbeitsort in Österreich). Bis zum Ende des Beschäftigungsverbots nach der Geburt meiner Tochter war ich bei der Tiroler Gebietskrankenkasse (TGKK) versichert, die AOK Bayern betreute mich parallel weiterhin in Deutschland. Unsere Tochter ist in bei meinem Ehemann in der Familienversicherung, da er in Deutschland bei der AOK PLUS krankenversichert ist. Unmittelbar nach der Geburt unserer Tochter, bei der Anmeldung unserer Tochter erhielt ich von der AOK Bayern auf Nachfrage die Auskunft, dass während der sich anschließenden Elternzeit (in Österreich Karenzurlaub) nichts weiter zu unternehmen ist, die Krankenversicherung bei der TGKK und die Betreuung bei der AOK Bayern weiterbesteht. Nun erhielt ich wenige Tage vor dem Ende des Beschäftigungsverbots und dem Beginn der Elternzeit/des Karenzurlaubs von der AOK Bayern ein Schreiben, dass die Weiterbetreuung während der Elternzeit durch die AOK Bayern nicht möglich ist und ich mich zwecks Familienversicherung bei meinem Ehemann an die AOK PLUS wenden soll. Dies habe ich dann auch mit meinem Mann getan. Die AOK PLUS ist nun der Meinung, dass eigentlich die TGKK weiterhin zuständig ist und sie mich nur familienversichern kann, wenn die TGKK ein begründetes Ablehungsschreiben an sie schickt. Die TGKK wiederum ist der Meinung, dass in meinem Fall (Wohnsitz von Mutter, Vater und Kind in Deutschland, voller Elterngeldbezug in Deutschland) die AOK PLUS mich kostenlos familienversichern müsste, solange ich in der Elternzeit bin. Die kostenlose Versicherung von Müttern im Karenzurlaub sei nur möglich, wenn ausschließlich das österreichische Kinderbetreuungsgeld bezogen wird (ich dagegen als Grenzgängerin werde nur die Differenz zum deutschen Elterngeld beziehen). Mittlerweile diskutieren beide Krankenkassen über eine Woche und sind angeblich in gegenseitigem Kontakt. Allerdings ist mitterweile auch der erste Tag meiner Elternzeit erreicht und ich dürfte nun Dank dieses Umstands keine gültige Krankenversicherung mehr besitzen (mindestens lehnt die AOK Bayern eine weitere Betreuung ab und hat meiner Versichertenkarte für ungültig erklärt). Welche Krankenversicherung ist nun wirklich gesetzlich für mich zuständig, hierfür sollte es doch eigentlich eindeutige Regeln/Gesetze geben? An welche Stelle oder welches Amt kann ich mich wenden, wenn sich beide Kassen (AOK PLUS und TGKK) zeitnah einigen? Ich bin derzeit auch in einem Rückbildungskurs, bei dem ich zu jedem Termin eigentlich eine gültige Versicherungskarte benötige. Was soll ich tun, wenn ich momentan eine ärztliche Behandlung benötige? Die aktuelle Situation wurde ja nicht durch mich, sondern durch die Falschinformation der AOK Bayern ergeben. Ich hatte dort ja sogar extra zeitig, 7 Wochen vor dem Ende des Beschäftigungsverbots nach der Regelung während der Elternzeit nachgefragt. Ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte, diese unschöne Situation möglichst schnell beenden zu können - am besten mit Hinweis auf klare gesetzliche Regelungen, auf die ich mich berufen kann. Vielen Dank im Voraus!

von hbruncsak am 20.09.2013, 23:44



Antwort auf: Welcher Staat ist für die Krankenversicherung von Grenzgängern zuständig?

Hallo, das ist so speziell, dass kann ich im Rahmen von diesem Forum nicht machen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.09.2013



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