Hallo Frau Bader, Wie geht das von statten, wenn man in der 1.Elternzeit wieder schwanger wird und der Geburtstermin nach Ende der 1. Elternzeit sein wird. Ich arbeite bei einem Lungenfacharzt und bekomme von meinen Chef ein Beschäftigungsverbot bis auf 10h pro Woche. Welches Gehalt wird dann gezahlt wenn ich diese 10 h bis zur Geburt des 2. Kindes wieder arbeiten gehe? Woraus rechnet sich dann das Mutterschutzgeld? Vielen Dank
von Blackkitty26 am 13.05.2013, 11:49