Hallo Frau Bader, ich bin etwas verwirrt und ich hoffe Sie können mir da Licht ins dunkle bringen. Mein Mutterschutz beginnt am 27.10.2017. voraussichtlich am 09.12.2017 wird unser Sohn geboren, wobei die Wahrscheinlichkeit hoch ist das er früher kommen wird. Meine Frage ist welcher Bemessungszeitraum wird zur Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt? Dazu muss ich sagen ich war vom 08.10.16-08.01.2017 arbeitslos.. Wenn die 12 Monate vor der Mutterschutz berechnet werden würden, dann wäre es doch vom August2016-September2017 oder? und ein BV habe ich auch seit dem 12.09.2017, dies wird doch nochmal als Gehalt angesehen oder? Vielen Dank im Voraus! LG
von LiMi am 11.10.2017, 17:52