Welcher Bemessungszeitraum beim Elterngeld des 2. Kindes?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Welcher Bemessungszeitraum beim Elterngeld des 2. Kindes?

Hallo Frau Bader, meine Tochter wurde am 21.12.17 geboren. Ich bin dann 9 Monate mit Basiselterngeld ohne zu arbeiten daheim geblieben. Seit dem 21.09.18 arbeite ich wieder Teilzeit und beziehe Elterngeld plus. Inklusive der Partnerschaftsmonate geht der Elterngeldbezug bis 20.06.2019. In der gesamten Zeit von 21.09.18 bis 20.06.19 arbeite ich geplant 25 Wochenstunden. Jetzt bin ich wieder schwanger und der Mutterschutz beginnt voraussichtlich zum 13.05.2019, also 1 Monat und 7 Tage vor Ende des Elterngeldbezuges und natürlich während meiner Elternzeit. Errechneter ET ist der 24.06.2019. Ich denke, dass ich mal gelesen habe, dass das nicht vor Mutterschutz bezogene Elterngeld dann verfällt. Kann ich da jetzt noch einen Monat Basiselterngeld statt zwei Monate Elterngeld plus nehmen, um das zu vermeiden? Oder ist der Bezug schon in Stein gemeißelt, durch den Antrag kurz nach der Geburt meiner Tochter? Jetzt frage ich mich natürlich auch noch, welcher Zeitraum für die Berechnung des Elterngeldes des zweiten Kindes herangezogen wird? Zählt für die Zeit ab dem 21.09.18 mein Teilzeitgehalt (für 7 Monate bis Beginn des Mutterschutzes) und dann noch 5 Monate von vor dem Mutterschutz meiner Tochter? Oder zählen erst die Monate nach dem ersten Geburtstag meiner Tochter mit dem Teilzeitgehalt (also 4 Monate bis zum MuSch) und die restlichen 8 Monate von vorher? Oder zählt es seit der Reform mit dem Elterngeld plus der gesamte Zeitraum des Bezuges von Elterngeld nicht, egal ob Basiselterngeld oder Elterngeld plus. Und der Zeitraum der Bemessung ist der gleiche, wie bei meiner Tochter? Dieses Elterngeld und Elterngeld plus verwirrt mich zunehmend... Danke schon einmal für Ihre Mühen.

von Meli 88 am 30.10.2018, 11:26



Antwort auf: Welcher Bemessungszeitraum beim Elterngeld des 2. Kindes?

Hallo, Sie können sich das EG-Plus in EG Basis umwandeln lassen, damit es nicht angerechnet wird. Es wird dann aber mehr abgezogen, weil Sie gearbeitet haben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.10.2018



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