Guten Tag, ich befinde mich momentan in Teilzeit in Elternzeit. Ich habe am 3.1. angefangen, Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Ich bin Anfang Februar schwer erkrankt und erhalte bisher Krankengeld. Da der Januar kein vollständiger Abrechnungsmonat ist, ergibt sich die Frage, ob die Berechnungsgrundlage für das Krankengeld der letzte vollständige Abrechnungsmonat ist, der vor der Elternzeit liegt? Vielen Dank und Grüße
von Sunny-00 am 22.05.2019, 09:22