Sehr geehrte Frau Bader,
Leider habe ich bisher nichts finden können was mir weiter hilft sonder mivh nur noch mehr verwirrt.
Hier folgendes Problem:
2010 War ich Schwanger und wurde ende November von dem Betriebsarzt in das Beschäftigungsverbot geschickt. Der Entbindungstermin war am 23.5.2011. Danach nahm ich die Elternzeit . Dann wurdweich unerwartet wieder schwanger (1, 5 monate vor ende der elternzeit)und ging somit wieser ins Beschäftigungsverbot der Entbindungstermin war dann am 29.01.2013. Dann ging ich wieder in Elternzeit.
Nun kommt meine Frage: habe ich nun für die zeit in der ich im Beachäftigungsvervot bzw mutterschutz geweaen bin einen urlaubsanspruch oder nicht? Habe jetzt mehrmals etwas davon veleaen das wenn man in Elternzeit war für jeden Monat der Urlaub dann gekürzt wird, somat hat man dann also keinen Urlaubsanspruch mehr??
Vielen lieben dank schon im Vorfeld!
von
MonsterMP
am 07.01.2014, 21:27
Antwort auf:
welche urlaubsansprüche fallen an?
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.01.2014
Antwort auf:
welche urlaubsansprüche fallen an?
Die Zeit die Du in EZ warst hast Du keinen Urlaubsanspruch.
Für die Zeit aus der ersten SS wo Du ein BV hattest und dann im Mutterschutz warst, und die Zeiten der 2. SS seit die EZ zu Ende war bis zum Ende des Mutterschutzes hast Du Urlaubsanspruch.
Anspruch hast Du für jeden Monat der nicht komplett EZ war. Wenn also auch nur 1 Tag aus einem Monat BV oder Mutterschutz war, oder Du arbeiten warst als schwangere, dann besteht für den Monat Urlaubsanspruch.
Urlaub den Du noch hattest bevor Du in der ersten SS ins BV gegangen bist und der noch nicht beantragt UND genehmigt war existiert auch noch.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 08.01.2014, 09:13