Hallo Frau Bader, ich weis nicht ob ich mit meiner frage hier richtig bin.
Es geht darum das ich eine 9 Monate alte tochter habe, mit ihrem vater seit der spät ss nicht mehr zusammen bin. Meine frage wäre: was für rechte hat mein Exfreund denn? Ich muss dazu sagen das er die Vaterschaft erst anerkennen konnte weil ich zu dem zeitpunkt der geburt noch verheiratet war und es deshalb zu einen Vaterschaftsanfechtungs verfahren kam.
Der Vater meines kindes hat sie bis her immer verleugnet und andern erzählt sie könne nicht von ihm sein. Und da er jetzt seit kurzem das Vaterschaftstest ergebnis in der Hand hat, meint er sich auf einmal zu kümmern. Ich weis das er sein Kind sehen darf und auch ein recht dazu hat, aber er meint das er sie irgendwann wenn sie älter ist übers We zu sich holen kann. Daszu muss ich noch sagen das er Psysich Krank ist ( Borderline) .
Ich hoffe sie können mir helfen, damit ich weis was mich erwartet und was für rechte er hat. Danke
und Liebe grüße
Mitglied inaktiv - 20.04.2009, 15:58
Antwort auf:
Welche rechte hat der vater
Hallo,
Eine genaue gesetzl. Regelung zum Umgangsrecht gibt es nicht, vielmehr entscheidet das JA im Einzelfall je nach den Gegebenheiten. Ein Kind, das seinen Vater kaum kennt, wird dort sicherlich nicht übernachten. Auf der anderen Seite wird ein Vater, der eine sehr enge Bindung zu seinem Kind hat, dieses häufiger sehen als einmal im Monat.
Er darf das Umgangsrecht bei sich zu Hause ausüben, d.h., die Mutter hat keinen Anspruch darauf, dass er das Kind nur bei ihr zu Hause sieht, vielmehr darf er es, auch im Auto, mitnehmen.
Wichtig ist, dass der Umgangsberechtigte das Umgangsrecht schon bei einem Säugling zusteht, natürlich auch bei einem Kleinkind, auch, wenn es fremdelt.
Sicherlich muss der KV aber Rücksicht auf Stillen etc. nehmen.
Rechtlich muss der Berechtigte das Kind abholen, Psychologen schlagen jedoch vor, das die Mutter das Kind auch häufiger mal bringt, um durch diese Handlung die positive Einstellung zu der Sache zu zeigen.
Die Mutter kann im übrigen nicht verbieten, dass das Kind Kontakt mit Dritten hat.
Man legt idR ein periodisches Umgangsrecht fest, am Anfang von kurzer Dauer. Sinnvoll ist es, die Sache so zu regeln, dass es für das Kind bald zu einer festen Gewohnheit wird und eine Entfremdung von dem anderen Elternteil nicht eintritt.
Wenn das Kind den Vater nicht kennt, soll es erst langsam daran gewöhnt werden.
Das Umgangsrecht ist von der Häufigkeit ungefähr festzulegen wie folgt:
- bei ganz kleinen Kindern ein-bis zweimal im Monat einige Stunden
- bei etwas größeren alle 14 Tage einen Tag
- Übernachtung erst ab Schulreife
Eine Einschränkung/ ein Ausschluss des Umgangsrechtes ist nur in Ausnahmefällen zum Wohl des Kindes zulässig.
Dazu reicht es nicht aus, dass es bei der Durchführung Schwierigkeiten geben könnte. Nur wenn die Gefahr ernstlicher gesundheitl. oder erzieherischer Schäden besteht, muss der Umgang unterbunden werden, die Verfeindung der Eltern reicht nie aus, auch nicht, wenn das Kind nervöse Beschwerden hat.
Zum Ausschluss führt Alkoholismus in besonderen Fällen, Aids (bei Ansteckungsgefahr), Gefahr sex. Missbrauch, psychische Krankheiten, die nachweisbar sind, nicht hingegen Prostitution oder Neurodermitis (beim Kind).
Wenn einer der Eltern meint, das Umgangsrecht sei verletzt, kann er/sie sich erst einmal an das JA zu einer gütlichen Regelung wenden. Ansonsten bleibt nur die Klage.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.04.2009
Antwort auf:
Welche rechte hat der vater
Hallo
Nicht ER hat Rechte, sondern das Kind!
Daraus folgt: Das kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Eltern.
... solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist.
Ist seine Krankheit offen diagnostiziert? Kennst Du die behandelnden Ärzte?
WENN es dann später mal zu Übernachtungen kommen sollte, würde ich vorher mind. 1 gemeinsames Gespräch beim Jugendamt fordern bei dem Regeln und alles weitere festgelegt werden kann/soll/muß.
ICH würde mir JETZT da noch keine Gedanken= Sorgen darum machen.
Wie ist denn bisher der Umgang geregelt?
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 20.04.2009, 17:25
Antwort auf:
Welche rechte hat der vater
Hallo Desiree, Ob die Krankheit offen diaknostiziert ist weis ich nicht. Ich weis nur das dies ein Psychologe festgestellt hat. Jedenfalls hat mein exfreund mir das so gesagt. Seine Ärzte kenne ich nicht. Mit dem umgang ist bisher noch nichts geregelt. Er hat seine tochter bis her noch nicht gesehen.
Er hat mir nur gesagt das er noch auf einen Brief vom Jugendamt wartet und er sich dann mit mir in verbindung sezten möchte. Ich wollte wissen wie seine chancen stehen das er die kleine übers We zu sich holen darf/ kann.
Bezahlen tut er nicht.
LG: Cindy
Mitglied inaktiv - 20.04.2009, 22:21
Antwort auf:
Welche rechte hat der vater
Hallo,
ob er bezahlt oder nicht ist vollkommen egal, Umgangsrecht hat er vermutlich trotzdem (außer du kannst was wirklich Gefährdendes für das Kindswohl nachweisen).
Solltest du wirklich einen Brief vom JA bekommen, könntest du anfangs auf einen "begleiteten Umgang" pochen.
Mitunter gibt es dafür auch Möglichkeiten bei der Caritas oder bei Kinderhilfsorganisationen. Erkundige dich mal, das JA weiß über diese Möglichkeit auch Bescheid!
VlG
Annette
Mitglied inaktiv - 21.04.2009, 15:11
Antwort auf:
Welche rechte hat der vater
Hallo, vielen dank für die lieben Antworten.
Jetzt würde ich gern mal wissen ob ich dem KV den umgang ganz verbieten kann ( was ich am liebsten tun würde ).
LG: Cindy
Mitglied inaktiv - 21.04.2009, 23:14