Hallo Frau Bader,
meine Frau und ich erwarten am 21.04.2014 Nachwuchs.
Um die kleine optimal zu betreuen haben wir uns folgendes Szenario ausgedacht.
• Meine Frau bleibt bis einschließlich Dezember 2015 bei unserem Baby.
• Ich nehme direkt nach der Geburt den ersten Partnermonat und im 14 Lebensmonat den Zweiten
Jetzt meine Fragen:
1. Welche finanziellen Unterstützungen stehen uns jeweils zu (Wir sind beide berufstätig)?
2. Wo beantragen wir die Elternzeit/Elterngeld?
Lieben Gruß
Bastian
von
Bastian84
am 25.02.2014, 14:40
Antwort auf:
Welche finanzielle Unterstützung steht uns zu?
Hallo,
1. Elterngeld
2. beim EG
Schauen Sie doch mal auf unserer Infoseite http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/ - wenn dasnn noch was unklar ist - einfach nachfragen!
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.03.2014
Antwort auf:
Welche finanzielle Unterstützung steht uns zu?
Kindegeld und Dene Frau Elterngeld bis zum ersten Geb. ab Geburt und Du die Monate 1 und 14 Elterngeld.
Wichtig ist dass Du exakte Lebensmonate nimmst.
Elternzeit sollte sie auf jeden Fall 2 Jahre beantragen und reinschreiben ab wann sie Teilzeit in Elternzeit beginnen möchte.
Sofern sie nicht Vollzeit wieder einsteigt.
Wer unter 2 Jahre Elternzeit einreicht hat keinen Anspruch auf Verlängerung.
von
Sternenschnuppe
am 25.02.2014, 15:50