Hallo, ich versuche alles kompakt zu schildern.
Ich habe in Januar 2017 einen neuen Job angenommen, 1 Woche später habe ich von der ss erfahren. Ich arbeitete bis Mai, da ich viele Probleme hatte. Dann bv vom AG bis zum Mutterschutz. Urlaub wurde mir aus betrieblichen Gründen nicht gewährt vorm Mutterschutz.
September 2017 habe ich entbunden, insgesamt 3 Jahre ez beantragt, mit dem zusatz nach 1 Jahr wieder in teilzeit arbeiten zu können / wollen (20-25 Wochenstd). Dies wurde damals schon mündlich abgelehnt.
Nun habe ich fristgerecht den Antrag auf teilzeitbeschäftigung während der elternzeit gestellt. Der wurde nach 3,5 Wochen leider abgelehnt "aus dringenden betrieblichen Gründen". Auf Anrufe, Mails, Briefe, persönliche vorsprachen wurde nie reagiert! Auf meine Frage welche betrieblichen Gründe dagegen stehen, erhielt ich nie Antwort. Also habe ich Klage eingereicht. Es sollte eig am 2.1.19 los gehen, aber der Termin ist leider erst am 15.1. 19
Nun meine Frage, welche betrieblichen Gründe könnten zb vorliegen, dass er damit durch kommt, mich nicht einzustellen?
Und kann ich meinen Urlaub aus 2017 (meines Wissens 22 Tage abzgl 2 Tage aus Dezember 2017) problemlos nach der elternzeit nehmen oder auszahlen lassen? Verfällt er, wenn ja wann?
Vielen Dank schon einmal und viele Grüße, Nadine
von
Naddelinchen
am 14.12.2018, 15:13
Antwort auf:
Welche betrieblichen Gründe sprechen gegen eine teilzeitbeschäftigung während ez
Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass Sie anwaltlich vertreten sind - dann darf ich nichts sagen. Ansonsten bitte die Fareg neu stellen mit der Info, dass Sie keinen RA haben
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.12.2018
Antwort auf:
Welche betrieblichen Gründe sprechen gegen eine teilzeitbeschäftigung während ez
ich kann dir nur zum thema urlaub was sagen. auszahlen ist nur möglich, wenn du kündigtst bzw. wenn das arbeitsverhältnis endet. ansonsten muss er dir gewährt werden bis zum ende des folgejahres nach wiedereintritt
von
mellomania
am 14.12.2018, 15:34
Antwort auf:
Welche betrieblichen Gründe sprechen gegen eine teilzeitbeschäftigung während ez
Das können zB organisatorische Gründe sein im Sinne dessen, dass dein Arbeitsbereich nicht aufteilbar ist, weil du an Projekten arbeitest, bei denen keine einzelnen Arbeitsschritte abgearbeitet werden und so zB die 2. TZ-Kraft Problemlos am Nachmittag deine Projekte weiterführen kann.
Es kann auch ein Grund sein, dass du bei Kundenkontakt zB vor dem Problem stehst, dass der Kunde eben nicht 2 Ansprechpartner haben will und der AG diesem Wunsch verpflichtet ist.
Oder aber, die TZ-"Erlaubnis" für dich würde zwar gehen, aber anderen TZ-Wünschen von Kollegen Tür und Tor öffnen, die dann aber eben nicht mehr umzusetzen sind, ohne große organisatorische Probleme zu bekommen.
Der AG kann viele Gründe haben - es kommt darauf an, wie gut er sie vor Gericht begründen kann.
Vielleicht hat der AG aber auch bereits eine EZ-Vertretung für dich in VZ, da er dir ja den Antrag bereits mündlich zu Beginn der EZ abgelehnt hatte?
Du könntest aber auch innerhalb der EZ bei einem anderen AG arbeiten. Wenn dein AG ablehnt, kann er dir einen anderen AG während der EZ nicht mehr verbieten. Das wäre eventuell die besser Variante, denn selbst wenn du die Klage jetzt durchbekommst - wirklich nett wird es sicher nicht. Und vermutlich wird dein AG dich im Anschluss an die EZ eher kündigen, als weiter beschäftigen.
Ach so: wenn du bereits einen Anwalt hast, darf Frau Bader dir eh nicht antworten.
von
cube
am 17.12.2018, 10:32