Frage: Welche Vorsorge für ae vor OP?

Hallo Frau Bader, ich bin AE mit meinem Sohn (07/03) und möchte wissen, welche Vorsorge ich treffen sollte, für den Fall, dass ich operiert werden muss. Patientenvollmacht, Vollmacht oder Vormundschaftsbestimmungen Sohn (hab noch zwei größere Kinder, die den Jungen einstweilen übernehmen könnten/würden), inwieweit sollte/muss ich den KV benachrichtigen (der wohnt 600km entfernt). Was gibt es noch zu beachten? Fragende Grüße flyingdarkness

Mitglied inaktiv - 13.04.2010, 18:22



Antwort auf: Welche Vorsorge für ae vor OP?

Hallo, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht/ Betreungsverfügung betreffen ja Sie. Falls Sie Angst haben, zu versterben, würde ich ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Patenschaft hat aber nichts damit zu tun. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht (zB die beiden kennen sich gar nicht). Ansonsten kann man jemand anderen bestimmen, dem muss das Gericht folgen, es sei denn, es gibt einen Grund zur Ablehnung. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Vermögensverwalter kann dieselbe oder eine andere Person sein – auch das kann man in dem handschriftlichen Testament festlegen. Rechtlich sind ein notar. Testament u ein eigenes gleichgestellt. Ich kann es Ihnen auch entgeltlich vorformulieren. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.04.2010



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