Hallo Frau Bader,
wie genau ist der Bruttolohn bei Teilzeit in Elternzeit zu berechnen? Die Elternzeitmonate sind ja entsprechend der Lebensmonate des Kindes zu nehmen. Mein Mann möchte die ersten beiden Lebensmonate Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Wie wird nun berechnet wie hoch der Bruttolohn in den entsprechenden Kalendarmonaten ausfallen wird?
Beispiel:
1. Lebensmonat 11.01.18 - 10.02.18
2. Lebensmonat 11.02.18 - 10.03.18
= Reduzierung der Wochenstunden im 1. und 2. Monat (11.01.-10.03.) von 35 Stunden auf 15 Stunden. Im gesamten Februar ist die Rechnung einfach, der Bruttolohn würde sich auf 15/35 belaufen, aber wie sieht es im Januar und März aus? Vom 01.01.-10.01. und vom 11.03.-31.03. müsste man den regulären Bruttolohn zu Grunde legen, aber von wievielen Tagen muss man ausgehen? Ich habe gesehen, dass es Teillohnformeln gibt, aber wer legt fest welche Formel anzuwenden ist?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
MfG
Tina
von
Tinauee
am 01.12.2017, 15:05
Antwort auf:
Welche Teillohnformel wird zur Berechnung der Teilzeit in Elternzeit verwendet?
Hallo,
die VZ-Tage werden in VZ bezahlt u die TZ-Tage in TZ. Irgendwie erkenne ich das Problem nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.12.2017
Antwort auf:
Welche Teillohnformel wird zur Berechnung der Teilzeit in Elternzeit verwendet?
Versuchen Sie es vllt. hiermit https://www.elterngeld.net/elterngeldrechner.html .
Hat mir geholfen, das Ergebnis ist uum nicht Mal 5,-€ mit dem tatsächlichen Bescheid dann abgewichen.
So habe ich auch herausgefunden, wie viel ich max. in den PlusMonaten verdienen darf, ohne dass es Abzüge gibt.
Die Berechnung ist total seltsam, es wird ein Mittelwert genommen und Pauschlen abgezogen, eine Formel kann ich leider nicht nennen..., aber dieser Rechner ist wirklich sehr genau.
von
MarieKay
am 01.12.2017, 19:55
Antwort auf:
Welche Teillohnformel wird zur Berechnung der Teilzeit in Elternzeit verwendet?
Es geht wenn ich es recht verstehe darum, wie der TZ Lohn in angebrochenen bzw "gemischten" Kalendermonaten berechnet wird und nicht darum, wie sich das EG berechnet. Insofern wird der EG Rechner wenig helfen.
In meiner Firma wurde arbeitstageweise berechnet. Also der jeweilige Lohn (VZ/TZ) des Monats durch die Anzahl der Arbeitstage in diesem Monat und dann wieder mal die Zahl der jeweiligen Arbeitstage die TZ bzw VZ waren.
Ich würde mal in der Verwaltung der Firma nachfragen, wie das dort gehandhabt wird. Meine hat mir das auf Nachfrage für uns so erklärt. Ob das ein rechtsgültiges Verfahren so ist, kann ich nicht sagen.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 03.12.2017, 16:39