Frage:
Welche Stunden zählen
Ich habe zwei Kinder. Vor der Geburt meines ersten Kindes habe ich einen unbefristeten Vertrag von 40 Stunden. Nach der Geburt meines zweiten Kindes wurden meine Arbeitsstunden auf 20 Stunden reduziert, da dies von mir gewünscht wurde. Nach der Geburt meines dritten Kindes möchte ich nach einem Jahr wieder arbeiten gehen. Auf wieviel Arbeitsstunden habe ich ein Recht? 20 oder 40?
von
xxx100
am 02.08.2013, 19:52
Antwort auf:
Welche Stunden zählen
Hallo,
das kommt darauf an, was Sie mit dem Arbeitgeber vereinbart haben.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.08.2013
Antwort auf:
Welche Stunden zählen
Das hängt davon ab ob Du Zusatzverträge für die Elternzeit unterschrieben hast, oder aber einer Abänderung Deines Hauptvertrages zugestimmt hast.
von
Sternenschnuppe
am 02.08.2013, 19:57
Antwort auf:
Welche Stunden zählen
Ich habe eine Zusatzvereinbarung unterschrieben.
von
xxx100
am 02.08.2013, 20:10
Antwort auf:
Welche Stunden zählen
Ist die befristet oder steht da was in Richtung " während der Elternzeit " ?
Wenn ja, dann zählt Dein Hauptvertrag mit den Stunden.
von
Sternenschnuppe
am 02.08.2013, 20:17
Antwort auf:
Welche Stunden zählen
Da steht drinne, dass nach Ende der Elternzeit "Datum" die Arbeitszeit 20 Stunden beträgt. Diese Zusatzvereinbarung habe ich nach Ende der dreijährigen Elternzeit unterschrieben.
von
xxx100
am 02.08.2013, 20:31
Antwort auf:
Welche Stunden zählen
Hallo,
ich habe auch eine Zusatzvereinbarung unterschrieben, auch mit 20 Stunden.
Mir wurde damals gesagt, ich könnte meine Stunden nicht mehr einfach so erhöhen, deshalb vermute ich, dass hier auch die 20 Stunden gelten.
Viele Grüße
Mitglied inaktiv - 02.08.2013, 21:09
Antwort auf:
Welche Stunden zählen
Ah, ok, na dann ist es doch klar.
20 Stunden musst Du dann arbeiten.
Willst Du denn mehr ?
von
Sternenschnuppe
am 02.08.2013, 21:38
Antwort auf:
Welche Stunden zählen
Nein, ich möchte meine 20 Stunden behalten. Wollte nur sicher gehen. Vielen Dank für Eure Hilfe.
von
xxx100
am 02.08.2013, 21:43