Frage:
Welche Rechte hat ein werdener Vater?
Hallo,
inmoment habe ich das Problem und weiß leider noch nicht alle Sachen was ich beantragen muss.
Ich schildere kurz die Situation.
Ich habe mich von meiner Freundin getrennt, und weiß, dass Sie das Kind bei sich nicht groß ziehen möchte, sondern bei mir soll es aufwachsen, was ich auch toll finde.
Wie sieht es bei ein Vater aus, ich bin zurzeit noch in der Ausbildung und muss noch 1 Jahr absolvieren.
Ich hatte mit den jeweiligen Jugendamt was für meine Ex zuständig ist schon ein termin gehabt und da wurde halt besprochen dass ich:
Muterschutz
Elterngeld
Elternzeit
Kindergeld
Unterhaltvorschuss
Zuschüsse für eine Erstaustattung
beantragen soll.
Wie sieht das mit den Mutterschutz aus? das ist ja eig für werdene Mütter. Gibt es dort irgendwo eine Sonderregelung für werdene Väter, weil ich eine gewisse zeit am Anfang der Geburt schon mit mein Kind verbringen möchte, um eine Bindung aufzubauen, was das Jugendamt natürlich auch wünscht. Oder muss ich Elternzeit nehmen und wie viel muss ich nehmen und kann ich nehmen. Weil ich schon gerne meine Ausbildung weiter fortführen möchte bzw zumindest die Schule besuchen möchte. Ich habe mit meinen Arbeitgeber darüber schon gesprochen und dem steht halt nichts in Wege.
Die Vaterschaft sowie das Geteilte Sorgerecht wird beim Amt natürlich noch beantragt, ich habe in Juli den Termin dafür. UNd ein Gespräch beim Jugendamt um das schriftlich festzuhalten, dass das Kind bei mir aufwächst. Das Jugendamt weiß von meiner Ex das es bei mir leben soll.
Entbindung ist am 22.9.
Vielleicht könnt ihr mir ein paar tipps geben die ich villt noch brauche um den ganzen weg ordentlich zu meistern.
LG Tommi
von
tommi2406
am 14.06.2016, 18:16
Antwort auf:
Welche Rechte hat ein werdener Vater?
Hallo,
Sie können ab der Geburt EZ nehmen und mit der zuständigen Kammer/ Schule klären, wie es mit der Ausbildung weitergeht
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.06.2016
Antwort auf:
Welche Rechte hat ein werdener Vater?
Du kannst ab Geburt Elterngeld bekommen und da Du in Ausbildung bist auch unbegrenzt diese absolvieren. Die 30 Stunden Regel gilt nicht in der Ausbildung.
Die Frage ist wer das Kind dann betreut in der Zeit.
Auch Du hast ein Recht auf ein Jahr Auszeit und könntest dann vielleicht ein Jahr später die Ausbildung beenden.
Sorgerecht und Anerkennung könnt ihr jetzt schon machen, ebenso die Namensgebung dass das Kind Deinen Nachnamen bekommt ,beim Jugendamt vermerken lassen.
Ebenso beim Jugendamt dass die Mutter damit einverstanden ist, dass das Kind bei Dir lebt, angemeldet wird und Du das Kindergeld beziehen wirst.
Dann ist das unter Zeugen belegt.
Möchte sie denn Kontakt haben zum Kind ? Auch das könnt ihr da besprechen wie es laufen soll.
Dann hast Du alles abgesichert was Du vor der Geburt machen kannst.
Unterhalt wird sie bezahlen müssen, oder Du beantragst Unterhaltsvorschuss. Das erklärt das Jugendamt Dir genauer.
Ist das Kind geboren, dann könntest Du für noch mehr Sicherheit das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.
Als Vater würde ich Dir das empfehlen, denn leider sind Behörden und einige Richter immernoch der Meinung dass Kinder immer zur Mutter gehören.
Du hättest damit mehr Sicherheit, dass sie es sich nicht bald anders überlegt.
Hut ab vor der Mutter die diese Entscheidung trifft.
Das ist sehr sehr sehr selten und ich hoffe ihr steht die Türe immer offen, damit sie eine Bereicherung fürs Kind werden kann.
von
Sternenschnuppe
am 14.06.2016, 19:10
Antwort auf:
Welche Rechte hat ein werdener Vater?
Alles klar danke für die schnell antwort.
Also das Jugendamt möchte halt gerne das ich die ersten zwei Monate eine sehr gute Bindung zum Kind aufbaue was mir persönlich auch Wichtig ist. Und danach wollte ich meine Ausbildung als Teilzeit weiter machen, weil meine Prüfungen stehen nach den Zwei Monaten die ich nehmen würde dann an, ich habe das alles soweit mit den Arbeitgeber abgeklärt das es da keine Probleme gibt. Und auf das Kind würde meine Mutter in der zeit aufpassen wie ich meine ausbildung absolviere, da habe ich volle unterstützung.
Ja das wurde schon festgehalten beim Jugendamt das das Kind bei mir groß gezogen wird, da sie schon zwei Kinder hat und mit den 3 überfordert sein könnte. Und ich habe mich bei den Amt wo man die Sorgeerklärung abgibt schon in Vorwege gefragt wie das aussieht wegen den aufenthaltbesteimmungsrecht. Wenn das beim Jugendamt festgehalten wird, kann sie das nicht so einfach sagen sondern muss ein Antrag beim Gericht stellen.
Aber danke für den Tipp das alleinige aufenthaltbestimmungsrecht würde ich aufjedenfall beantragen nach der Geburt.
von
tommi2406
am 14.06.2016, 20:06
Antwort auf:
Welche Rechte hat ein werdener Vater?
Das liest sich doch nach einem guten Plan.
Das mit den zwei Monate klappt durch die Elternzeit.
Mutterschutz haben Frauen weil sie eine Geburt hinter sich haben, Hormone, Strapazen etc.
Hast Du ja alles nicht , sei froh ;-)
Das mit dem Gericht kannst dann nur Du beurteilen.
Ich bin eine Frau, aber als Mann würde ich versuchen das so fest abzusichern wie es geht.
von
Sternenschnuppe
am 14.06.2016, 20:49
Antwort auf:
Welche Rechte hat ein werdener Vater?
Ja klar da hast du recht als Frau hat man halt andere Dinge.
Ist halt ungewöhnlich das ein Vater sich darumkümmert um die ganzen dinge. Jaa das sichere ich natürlich soweit ab wie möglich aber man muss nicht alles gerichtlich klären, wenn man es beim Jugendamt festhält reicht das schon aus, dann ist das ganze unter ein Zeuge eines Amtes und kann dadurczh begläubigt werden, und man muss nicht das ganze beim gericht durchziehen.
Das alleinige Sorgerecht is da schon halt schwieriger, aber das will ich auch nicht, wenn es nicht not tut. ich möchte ja das die KM Kontakt zum Kind hat das ist mir halt schon sehr wichtig.
Mir ist es halt wichtig dass das Kind gut aufwächst bei mir aber ich meine Ziele die ich gesetzt habe dennoch umsetzen kann auch mit Kind, das muss halt nur alles ordentlich strukturiert werden.
von
tommi2406
am 14.06.2016, 21:01
Antwort auf:
Welche Rechte hat ein werdener Vater?
Ich meine nur das ABR vor Gericht. Aber Du kennst Deine Ex besser und kannst einschätzen ob sie das Kind irgendwann nicht mehr hergeben will. DANN wird es für einen Vater schwer der nicht offiziell das ABR hat.
Kann es schwer werden.
Wünsche Euch dass ihr guten Kontakt haltet, es Mama und Papa und Geschwister hat, eben bei Dir wohnt und groß wird.
So wie Milionen Kinder bei der Mutter bleiben und weiherhin den Papa im Leben.
von
Sternenschnuppe
am 14.06.2016, 21:05