Guten Abend Frau Bader, mein Kind ist im März 2014 geboren. Das 3. Jahr Elternzeit möchte ich nur zum Teil nach "hinten" übertragen. Das bedeutet, dass ich 6 Monate im Anschluss an das 2. Jahr nehme, also bis September 2016. a) Geht das Splitten des 3. Jahres, wenn der AG einverstanden ist? b) Und wenn mein AG der teilweisen Übertragung zustimmt, kann er das später revidieren (großes Unternehmen und vielleicht bin ich dann in einer anderen Abteilung)? c) Was muss ich tun, um diese dann später zu erhalten? 7 Wochen vorher beantragen? d) Gibt es Besonderheiten, die bei dieser Verschiebung beachtet werden müssen (z. B. Kündigungsschutz ist aufgehoben oder ...)? Ich habe zu diesen Fragen nichts gefunden und freue mich sehr, wenn Sie die Kriterien und Tücken zum Übertragen der Elternzeit hier einmal erläutern. Vielen Dank im Voraus feefrau
von feefrau am 03.08.2015, 22:35