Welche Rechte habe ich nach der Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Welche Rechte habe ich nach der Elternzeit?

Hallo, ich habe vor der Elternzeit eine Teilzeitstelle über 50 Prozent (4 Tage a 5 Std.) gehabt. Bei den letzten Gesprächen ist rauszuhören gewesen, dass meine alte Stelle so wohl nicht wieder besetzt werden kann. Ich arbeite bei der Sparkasse, habe aber nur eine Ausbildung zur ReNo-Fachangestellten. Bei uns werden ungelernte Kräfte nicht im Markt eingesetzt, eine neue Ausbildung aufgrund Lehrbriefe steht für mich aber nicht zur Diskussion, da ich drei Kinder im Alter von 8, 6 und 2 habe und ich wirklich nicht weiß, wie ich das noch zusätzlich machen soll. Meine Frage, kann ich auf meine alten Arbeitzeiten beharren und können mein AG von mir die Ausbildung von mir verlangen? Danke im voraus Nicole Schwerdtfeger

von schwerdtfeger@versanet.de am 26.04.2012, 18:49



Antwort auf: Welche Rechte habe ich nach der Elternzeit?

Hallo, Sie haben einen Vertrag. Daran hat sich durch die Elternseite nichts geändert. ihr Arbeitgeber muss Sie in der alten oder einer vergleichbaren Stelle einsetzen.er kann keine weitere Ausbildung verlangen. Gleichwohl stellt sich die Frage einer Änderungskündigung. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.04.2012



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