Welche Rechte bei Vaterschaftsanerkennung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Welche Rechte bei Vaterschaftsanerkennung

Liebe Frau Bader, ich bin in der SSW 13. Da ich gerade erfahren habe, dass der Vater meines Kindes mich mit seiner psychisch kranken Ex Freundin ( ist diagnostiziert) betrügt, ist das Thema gemeinsames Sorgerecht vom Tisch( wir sind nicht verheiratet). Nun schwanke ich was die Vaterschaftsanerkennung angeht: eigentlich brauchen mein Baby und ich den Unterhaltsvorschuss, aber wenn es zur Vaterschaftsanerkennung kommt, bedeutet das, ich muss mein Kind alle past Wochenenden zu ihm und dieser Psychotante geben? Das sehe ich sehr gefährlich an, da sie meinem ungeborenen Kind und mir Dinge gewünscht hat, die ich nicht wiederholen will. Zudem muss der Vater 22 Monate in Haft. Eine verzweifelte Situation....

von Cadeaux am 31.05.2019, 00:00



Antwort auf: Welche Rechte bei Vaterschaftsanerkennung

Hallo, leider werden Sie aus vielen Gründen wahrscheinlich nicht drumherum kommen, ihn anzugeben (das fängt bei Unterhaltsvorschuss an und geht mit dem Recht des Kindes auf seinen Vater weiter). Wenn er wieder raus ist wird er auch ein Umgangsrecht haben, dabei darf er das Kind auch mit zu seiner Freundin nehmen - es sei denn, es droht Kindeswohlgefährdung. Das ist dann gerichtlich zu klären. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.06.2019



Antwort auf: Welche Rechte bei Vaterschaftsanerkennung

Hallo, ich möchte zu bedenken geben, dass der Unterhalt ja nicht "für euch" ist, sondern rein rechtlich allein dem Kind zusteht, und darum darfst Du auf den nicht wider besseres Wissen verzichten. Und zum Sorgerecht: Da steht es auch dem Kind zu, auch mit seinem Vater Kontakt zu haben. Wenn es eine Situation gibt, in der dieser Kontakt sich ungünstig auf das Kind auswirkt, ist es Sache von Jugendamt und/oder Gericht, den Kontakt sicher für das Kind zu gestalten. Das beste wird es sein, wenn Du Dich schon vor der Geburt mit dem Jugendamt in Verbindung setzt und Dich dort beraten lässt - das Recht steht hier (erstmal) gegen Deine Wünsche. Viele Grüße

von Mamamaike am 31.05.2019, 07:32



Antwort auf: Welche Rechte bei Vaterschaftsanerkennung

Liebe Maike, vielen lb Dank für deine Antwort. Es geht mir nicht darum, aus persönlichem "verletzt sein" meinem Kind den Vater vorzuenthalten. Sollte es einen geschützten Rahmen geben, so spricht dem überhaupt nichts entgegen. Die Sorge die ich habe ist, dass mein Kind evtl. dieser kranken Frau ausgesetzt wird und da hört es auf. Ich werde heute Morgen gleich das Jugendamt kontaktieren. Das ist einfach sehr viel gerade. Nochmals vielen Dank für deine ausführliche Antwort

von Cadeaux am 31.05.2019, 07:57



Antwort auf: Welche Rechte bei Vaterschaftsanerkennung

Was heißt denn psychisch krank konkret? Wenn er eh in Haft muss, dann wird sowieso eine Zeit verstreichen und kann danach sicherlich mit begleitetem Umgang beginnen. Wer weiß ob die Dame (die sich ihre Krankheit sicherlich nicht ausgesucht hat!) dann noch an seiner Seite ist.

von Sternenschnuppe am 31.05.2019, 11:18



Antwort auf: Welche Rechte bei Vaterschaftsanerkennung

Liebe Sternschnuppe, es bedeutet konkret so krank, dass ich mittlerweile zu Tag und Nacht Zeiten transaliert werde. Ob sie sich das ausgesucht hat oder nicht ist mir piepegal, dann braucht sie professionelle Hilfe Punkt, fertig aus. Ich muss mich mit Sicherheit nicht schlecht fühlen, wenn ich mein Kind vor einer Frau schützen möchte, die ihm öffentlich Dinge wünscht und es dementsprechend betitelt, die ich gar nicht wiederholen möchte. Es wird eine Zeit danach geben und heute kann niemand sagen wie es bis dahin sein wird, jedoch ist es meine Aufgabe vorrausschauend zu sein.

von Cadeaux am 31.05.2019, 11:33



Antwort auf: Welche Rechte bei Vaterschaftsanerkennung

Es gibt sicher Erkrankungen, bei denen klar ist, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Sorge/Pflege eines Kindes nicht möglich ist oder sogar gefährlich. Das aber muss dann eben offiziell so bestätigt werden/diagnostiziert oder durch ein Gutachten belegt werden. Ist das nicht der Fall wird es eher so sein, dass du den Umgang mit dieser Person erst verhindern kannst, wenn du konkrete Beweise dafür hast, dass sie nicht geeignet für den Umgang mit einem Kind ist. Und solange wird der Vater während seines Umgangs eben auch seine neue Partnerin nicht zwangsläufig wegschicken müssen. Das schreibe ich nicht, um diese zu verteidigen oder dir zu sagen, du würdest hier Quatsch erzählen - es ist eben nur so, dass lediglich auf Grund deiner Meinung/Einschätzung ein Umgang nicht automatisch verhindert wird. Ich denke auch, du solltest das bereits im Vorfeld mit dem Jugendamt besprechen. Hilfreich wäre dann auch, wenn du solche Vorfälle wie Beleidigungen oder was auch immer, protokollierst.

von cube am 31.05.2019, 12:01



Antwort auf: Welche Rechte bei Vaterschaftsanerkennung

Wenn du schreibst, dass die "Ex" dir und dem Kind(!) nichts gutes wünscht, dann gehe ich davon aus, dass sie weiß, dass du schwanger bist. Also weiß auch der werdende Vater, dass er Vater wird? Es liegt nicht alleine in deiner Hand, ob er auch offiziell der Vater wird. Wenn du die Vaterschaftsanerkennung verweigerst, könnte er diese einklagen.

von chrissicat am 31.05.2019, 13:53



Antwort auf: Welche Rechte bei Vaterschaftsanerkennung

Hallo ihr Lieben und danke für die Antworten. Ich habe zum Glück alle Beweise aufgehoben. Es liegt mir unendlich fern unser Kind dem Vater zu entziehen, was wir als Paar haben oder nicht ist eine Sache, unser Kind eine ganz neue Geschichte. Ich könnte, und da übertreibe ich nicht, einen Krimi drehen über die Dinge, die diese Frau bisher getrieben hat. Es wird wirklich das beste sein, von Anfang an das Jugendamt einzubeziehen, denn eine Frau die meinem Kind u.a. den Tod wünscht sollte nicht in seiner Nähe sein.

von Cadeaux am 31.05.2019, 17:06



Antwort auf: Welche Rechte bei Vaterschaftsanerkennung

Sie hat aber in der Beziehung Vater Kind keine Auswirkungen, er wird sowohl das Sorgerecht bekommen als auch das Umgangsrecht. Ganz sauber ist er ja auch nicht wenn er in den Knast muss und getrennt hast Du Dich wegen Fremdgehen, nicht wegen Straftaten. Du kannst sie anzeigen wegen Nötigung und Bedrohung und ein Verbot erreichen sich Dir zu nähern oder Dich zu kontaktieren.

von Sternenschnuppe am 31.05.2019, 18:42



Antwort auf: Welche Rechte bei Vaterschaftsanerkennung

Statt die Freundin als Nebenschauplatz anzuführen würde ich einfach mal schauen was kommt. Dank Haftstrafe des Vaters kannst du auch erst einmal versuchen betreuten Umgang durch zu bekommen. Wer weiß was nach Geburt ist, was nach der Haftstrafe kommt und vor allen ob der Vater dann wirklich überhaupt Umgang war nimmt. Lügen darfst du jedenfalls nicht. Du kennst den Vater und musst ihn deshalb korrekterweise auch angeben. oder aber in Zukunft, also mindestens die nächsten 18 Jahre, auf jegliche staatliche Unterstützung wie Unterhaltsvorschuss, Hartz4 usw verzichten. Den überall dort müsstest du den Vater angeben und es würde erst geprüft werden ob er Unterhalt zahlen kann. ist doch utopisch wenn du jetzt schon weißt das du drauf angewiesen bist. Gibst du gegen besseren Wissen den Vater nicht an, willst aber diese Leistungen beziehen, machst du dich wegen Sozialbetruges strafbar. Ich würde also erst einmal schauen was überhaupt passiert wenn das Kind da ist un der Vater wieder frei und ob dann von seiner Seite her überhaupt Umgang erwünscht ist. Dann kannst du immer noch schauen was wegen betreuten Umgang usw möglich ist.

von Felica am 31.05.2019, 19:35



Antwort auf: Welche Rechte bei Vaterschaftsanerkennung

Vielen Dank nochmal, dass ihr euch so viel Zeit für mein Anliegen genommen habt. Das ist gerade wirklich schlimm für mich, denn die Ausgangsituation war eine andere... Ich werde alle Schritte gehen, die für mein Kind wichtig sind. Ich will keinen Rosenkrieg, aber Schutz.

von Cadeaux am 02.06.2019, 16:59



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