Hallo Frau Bader, für mein erstes Kind habe ich EltergeldPlus beantragt. Dieses erhalte ich noch bis Juni 2019 (22 Monate). Während der Elternzeit habe ich eine Teilzeitbeschäftigung. Nun bin ich erneut schwanger. Der voraussichtliche ET ist Ende Juni 2019. Können Sie mir mitteilen, was zur Grundlage der Berechnung des Elterngeldes dient? Ende des Jahres möchte ich aufhören zu arbeiten. Vielen Dank Viele Grüße Mörli
von Mörli123 am 26.10.2018, 10:42