Welche Monate werden zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Welche Monate werden zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen

Liebe Frau Bader, Wir sind am 09.08.2016 mit einer wundervollen Tochter gesegnet worden. Ich bin 13 Monate Zuhause geblieben, 12 Monate habe ich Elterngeld bekommen, einen Monat haben wir ohne überbrückt. Am 01.10.2017 habe ich wieder angefangen zu arbeiten und nun bin ich ungeplant wieder schwanger – es waren alle Vorkehrungen getroffen, dass ich nicht schwanger werde. Eine Abtreibung haben wir sofort ausgeschlossen. Wir möchten das Kind behalten, auch wenn ich nicht weiß wie ich das meinem Chef beibringen soll – der rechnet niemals damit, zudem sind wir gerade an einem wichtigen Projekt  Ich habe echt Panik! Der vorraussichtliche Geburtstermin ist am 04.10.2018 und somit beginnt mein Mutterschutz am 24.08.2018 – nun, meine Frage: Welche Monate werden zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen Okt.2017 – July 2018 oder Okt.2017 – Aug.2018 – wie gesagt, Mutterschutz beginnt am 24.08 – wird der August nun als Monat, in dem ich gearbeitet habe herangezogen oder nicht? Das macht sehr viel aus – ein volles Gehalt – denn insgesamt hätte ich so dann 11 Monate gearbeitet – der Durchschnittsgehlt wird dann durch 12 gerechnet – wenn nur bis July gerechnet wird, hätte ich nur 10 Monate gearbeitet und diese würden dann durch 12 gerechnet werden, natürlich kommt dann um einiges weniger Elterngeld raus. Ich wäre sogar bereit, eine Woche länger zu arbeiten und erst im September in Mutterschutz zu gehen, damit der August mit gerechnet wird. Wir haben mit dieser Schwangerschaft nicht gerechnet und haben ein hohes Darlehen für unser Haus abzuzahlen, daher unsere Sorgen. Ich habe die Elterngeldstelle angeschrieben, habe aber nur einen Auszug aus dem Elterngeldgesetz zugeschickt bekommen, welche meine Frage nicht beantworten konnte. Ich hoffe, Sie können uns helfen und Klarheit verschaffen. Vielen Dank Sissy922

von Sissy922 am 23.02.2018, 09:50



Antwort auf: Welche Monate werden zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.02.2018



Antwort auf: Welche Monate werden zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen

Nein, der Monat mit Beginn des Mutterschutzes kann leider nicht (mehr) berücksichtigt werden. Das wurde durch ein Gerichtsurteil im Jahr 2017 unterbunden (BSG, 16.03.2017 - B 10 EG 9/15 R). Option 1: Deine Berechnungsgrundlage für das Elterngeld wäre demnach (12 Monate vor der Mutterschutzfrist) 08/2017 bis 07/2018. In 08/17 hast du noch Elterngeld bekommen, der Monat fällt also raus und stattdessen wird der Monat genommen, der vor Mutterschutz deines ersten Kindes liegt. 09/17 ist leider 0 und wird auch als 0 in die Berechnung eingehen. Dass du da Elternzeit hattest spielt keine Rolle. Jetzt kommt Option 2: Du verzichtest auf den vorgeburtlichen Mutterschutz im August 2018 und dieser beginnt somit erst im September 2018. Dann wäre deine Berechnungsgrundlage 09/17 bis 08/18. 09/17 wäre auch hier weiterhin 0. Ändert also nichts. Wichtig ist für dich jetzt zu gucken, in welchem Monat du mehr Gehalt erzielt hast. In 08/18 oder in dem letzten Monat vor Beginn deines Mutterschutzes von Kind 1. Die 0 in 09/17 wirst du aber nicht umgehen können, es sei denn, du arbeitest auch den ganzen September 2018 durch und gehst erst im Oktober 2018 in Mutterschutz. Dann wäre dein Bemessungszeitraum 10/17 bis 09/18, also 12 Monate mit Gehalt.

von Dojii am 23.02.2018, 10:16



Antwort auf: Welche Monate werden zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen

Liebe Dojii, Ich habe im letzten Monat vor dem Mutterschutz von Kind1 mehr verdient als ich in Aug18 verdienen werde. Also macht es keinen Sinn, die letzte Woche im Aug18 freiwillig zu arbeiten? Tausend Dank für deine ausführliche Antwort!!!! Liebe Grüße sissy922

von Sissy922 am 23.02.2018, 15:33



Antwort auf: Welche Monate werden zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen

*lieber Dojii - aber wie soll man das in einem anonymen Forum wissen ;) Jap, in dieser Konstellation wäre es besser, du lässt den einen Monat ausklammern und ersetzt ihn durch den letzten Monat vor Beginn des Mutterschutzes deines ersten Kindes. Das ist aber auch eine Ausklammerung, die die Elterngeldstelle automatisch machen müsste, wenn sie sauber arbeitet.

von Dojii am 26.02.2018, 07:28



Antwort auf: Welche Monate werden zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen

Lieber Dojii, (sorry ;-) ) Also muss ich welchen Monat ausklammern lassen? Falls die Elterngeldstelle nicht „sauber“ arbeitet Vielen Dank! Echt toll, wie hilfsbereit du bist!!! Liebe Grüße aus Bayern

von Sissy922 am 26.02.2018, 12:45



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