Sehr geehrte Frau Bader,
vielleicht existiert die Antwort auf meine Frage schon in diesem Forum und ich habe sie nicht gefunden:
Ich bin mit dem 2. Kind schwanger. Beim ersten Kind habe ich während der Elternzeit 25% gearbeitet (10 Wochenstunden). Das reduzierte Elterngeld hab ich nur für den Bezugszeitraum erhalten (nicht auf zwei Jahre gesplittet). Jetzt arbeite ich zu 50% nach der Elternzeit weiter. Die Geburt des zweiten Kindes wird lt. Et 8 Monate nach Ende der ersten Elternzeit liegen. Abzüglich Mutterschutz werden mir also ca. 6 Monate aus diesem Stellenanteil zur Berechnung des durchschnittlichen Einkommens angerechnet. Um die 12 Monate als Berechnungsgrundlage für das neue Elterngeld zusammenzustellen, werden 6 Monate meines vollen Gehalts vor der Elternzeit verwendet, so als hätte ich während der Elternzeit gar nicht gearbeitet oder dankt mir der Staat meinen Einsatz indem er 6 Monate aus meiner Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit anrechnet?
Vielen Dank für einen Hinweis mit welchem Einkommen zu rechnen ist.
von
Schaerry
am 24.02.2015, 21:19
Antwort auf:
Welche Monate werden auf den durchschnittlichen Verdienst angerechnet
Hallo,
es zählen die letzten 12 Mo. vor der Geburt - ohne die Monate mit EG + MG-Bezug.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.03.2015
Antwort auf:
Welche Monate werden auf den durchschnittlichen Verdienst angerechnet
Wieviele ganze Kalendermonate liegen zwischen dem 1. Geburtstag des ersten Kindes und dem Monat, in dem der neue Mutterschutz beginnt?
Sind es weniger als 12, werden noch Monate aus der Zeit von vor dem ersten Kind herangezogen.
Monate im ersten Lebensjahr werden nicht gezählt, wenn man Elterngeld bezogen hat. Auch dann nicht, wenn man arbeiten war.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 25.02.2015, 00:05
Antwort auf:
Welche Monate werden auf den durchschnittlichen Verdienst angerechnet
Hallo Sabine,
zwischen den beiden Zeitpunkten liegen 6 ganze Kalendermonate.
Das wär ja gut, wenn die Monate im ersten Lebensjahr nicht gezählt würden, auch wenn man arbeiten war. Ansonsten müsste ich mich extrem ärgern..
Lieben Dank und liebe Grüße
Kerstin
von
Schaerry
am 25.02.2015, 12:30
Antwort auf:
Welche Monate werden auf den durchschnittlichen Verdienst angerechnet
Wichtig sind die 12 Kalendermonate vor der Geburt.
Es werden die Monate ausgelassen, für die man MuSchu-Geld bekommen oder Elterngeld bezogen hat.
Also fallen die Mutterschutzzeiten und das erste Lebensjahr (sofern man Elterngeld bezogen hat) bei den Monaten raus.
Wenn also zwischen dem 1. Geburtstag (Ende des Elterngeldbezuges) und dem neuen Mutterschutz (Mutterschaftsgeld) nur 6 ganze Kalendermonate liegen, dann werden die restlichen 6 Monate aus der Zeit von vor dem 1. Kind herangezogen.
Also 6 Monate Teilzeitgehalt (50%) und 6 Monate Vollzeitgehalt.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 27.02.2015, 21:51