Hallo, wir (Meine Frau, vier Kinder und ich) möchten gerne ein Haus in einer anderen Stadt, als unserer bisherigen Wohnstadt kaufen. Sorgenpunkt ist die künftige Unterbringung unserer Kinder. Aktuell (Jan 2015) werden die Kitaverträge abgeschlossen. Gestern angefragt, haben alle Kitas und auch die Stadt Krefeld keine oder nur sehr geringe Möglichkeiten in Aussicht gestellt. Unser Großer kommt nach den Sommerferien in die Schule. Hier ist kein Problem vorhanden. Unsere Zwillinge sind fast 3, unser Baby bald 1 Jahr alt. Im Internet findet sich eine Menge zum Rechtsanspruch, zu Urteilen, die etwas von einer Distanz um 5km bzw. einer Wegstrecke von 30 Min. (nicht jeder hat ein Auto, also Fußdistanz) berichten. Im schlimmsten Fall müssten wir zwei Kitas (für die Zwillinge), eine Tagesmutter (für das Baby) und eine Grundschule anfahren. Zum einen ist das rein logistisch mit den Abhol- und Bringzeiten kaum realisierbar, zum anderen bedeutet das einen enormen Zeitaufwand. Eine Arbeitsaufnahme für meine Frau ist hier kaum durchführbar. Meine Frage nun: Gibt es für zugezogene eine Notregelung? Gibt es Erkenntnisse darüber, wie man mit Geschwisterkindern, insbesondere Zwillingen, umgeht. Wäre eine Unterbringung in drei Einrichtungen statthaft? Welche Ansprüche ergäben sich aus dem Rechtsweg (Schadenersatzansprüche haben diverse Gerichte bereits abgelehnt)? Hat jemand ähnliches Erlebt, gibt es Erfahrungswerte? Über eine kurze Einschätzung wäre ich dankbar. Gruß Heiko Ziemann
von 12-Heiko-34 am 26.01.2016, 08:49