Sehr geehrte Frau Bader, in diesem Moment beziehe ich bis einschließlich 28.07.13 Mutterschaftsgeld, danach erhalte ich Elterngeld. Da ich aber im Moment keine Arbeit nach gehe, wollte ich gerne von Ihnen wissen, welche Leistungen mir noch zu stehen. Im Internet habe ich gelesen, dass ich Kinderzulage beantragen kann, vom Arbeitsamt kann ich nichts beziehen? War vorm Mutterschutz beim Amt gemeldet und habe Arbeitslosengeld 1 erhalten, von Dezember 12 bis Mitte April13. Stimmt das wenn ich zusätzlich vom Amt beziehen möchte,dass ich mich dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stellen muss?
von Angel-Like78 am 20.07.2013, 18:48