Hallo Frau Bader,
Ich wollte mich einmal erkundigen welche Möglichkeiten ich habe da ich im Moment keine klaren Antworten bekomme und ich mir diese von ihnen erhoffe.
Mein Befristeter Arbeitsvertrag läuft zum 01.01.13 aus und mein errechneter Geburtstermine ist der 05.12.13.
Und seit Juni habe ich von meinem Arzt ein Arbeitsverbot.
Meine Frage:
Bekomme ich Elterngeld?
Soll ich mich Arbeitslos melden?
Oder kann ich auch beides beantragen?
Da mein Gehalt im Moment sehr gering ist und ich die Angst habe das es für mich und das Kind dann nicht reicht.
Vielen Dank im voraus.
Liebe grüße
von
LuNaLu
am 08.10.2013, 14:25
Antwort auf:
welche Leistungen stehen mir nach der Entbindung zu?
Hallo,
Sie bekommen bis zum Ende des Mutterschutzes Leistungen von der KK in Form von Krankengeld.
Arbeitslosmelden brauchen Sie sich eiegntlcih nicht - solange Sie sich um das Kind kümmern, stehen Sie ja dem Arbeitsmarkt eh nicht zur Verfügung. Ich würde mich aber trotzdem fristgerecht (3 Mo. vor Beendigung des Vertrages) bei der AA melden.
EG bekommen Sie berechnet nach dem Lohn der letzten 12 Mo. vor der Geburt
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.10.2013
Antwort auf:
welche Leistungen stehen mir nach der Entbindung zu?
Hi, du kannst kein Alg1 beantragen, den das bekommst du nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst ! Du bekommst ab Mitte Oktober Mutterschaftsgeld bis zum 31.12 ! Ab Geburt bekommst du Elterngeld, das bekommt jeder ! Was du sonst noch beantragen kannst, hängt von deiner Lebenssituation ab (Alg2, Wohngeld, Unterhalt/Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag) ?! Lg
von
mirico11
am 08.10.2013, 14:54