Frage: Welche Bezüge stehen mir zu?

Hallo Nicola, ich habe folgendes Problem, und muss ein bisschen ausholen. Wir haben letztes Jahr im Juni unser Kind verloren in der 34 ssw. (Nabelschnurrknoten). Ich war bis Ende Oktober im Mutterschutz und bis heute immer noch krankgeschrieben. Da mein Arbeitsvertrag am 30.09.18 ausgelaufen ist, erhalte ich seitdem ich aus dem Mutterschutz bin Krankengeld. Jetzt habe ich wieder positiv getestet :) und wurde als HochRisiko schwangerschaft eingestuft. Nun meine Frage woher beziehe ich jetzt weiterhin mein Einkommen? Ich soll ein Berufsverbot bekommen, das bringt mir aber nichts wenn ich kein AG habe. ArbeitslosenGeld kann ich auch nicht beziehen da ich dem Markt nicht zur Verfügung stehe. Muss ich mich weiter krank schreiben lassen? Weil sonst würde ich ja überhaupt kein Einkommen mehr haben und das sind ja auch nur 70 %. Und somit auch nur den MindestSatz an Elterngeld. Können die mir einen Rat dazu geben? Auch ob ich im Krankengeld ein Anrecht auf Mutterschutzgeld habe. Ich war immer arbeiten und habe immer nur befristete Verträge bekommen aufgrund von gebährfähigen Alter (gesagt haben die AG das natürlich in anderen Worten) werde ich jetzt dafür bestraft das wir unser Kind verloren haben? Ich kann mich einfach nicht konzentrieren und schlafe nichz mehr Nachts unser Sohn ist auf meinen Armen zu den Sternen gezogen und deshalb bin ich immer noch nicht arbeitsfähig und jetzt kommen natürlich die Ängste über einen erneuten Verlust. Vielen Dank für Ihre Antwort.

von Vdw am 16.01.2019, 19:24



Antwort auf: Welche Bezüge stehen mir zu?

Hallo, am besten ist, wenn Sie weiter krankgeschrieben bleiben. Mutterschaftsgeld bekommen Sie von der Seite www.mutterschaftsgeld.de. Das Krankengeld kann auch in der Elternzeit weitergezahlt werden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.01.2019